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E-Mobilitätspakt präsentiert!

Verkehrsministerium, Umweltministerium und Automobilimporteure investieren 72 Millionen Euro

Verkehrsministerium, Umweltministerium und die Automobilbranche haben ein Paket zur Förderung von Elektromobilität in Höhe 72 Millionen Euro geschnürt.  Das Maßnahmenpaket umfasst Anreize für den Kauf von Elektro-Fahrzeugen, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos. Schon ab März 2017 stehen die Ankaufprämien für Elektrofahrzeuge österreichweit zur Verfügung. Verkehrsminister Jörg Leichtfried, Umweltminister Andrä Rupprechter und Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure präsentierten das Förderpaket heute, Mittwoch, in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Technischen Museum Wien. Insgesamt können mit dem Paket bis zu 16.000 zusätzliche E-Autos auf die Straße gebracht werden.

Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets sind Ankaufförderungen für Elektrofahrzeuge. Der Kauf von Privatfahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro gefördert – so genannte Plug-in Hybride mit 1.500 Euro. Darüber hinaus werden auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine beim Ankauf von E-Fahrzeugen unterstützt: Sie werden mit 3.000 Euro für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 Euro bei Plug-in Hybriden gefördert. Für die Ankaufförderungen von Elektroautos stehen in Summe 48 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere fünf Millionen Euro stehen für die Kaufprämien von Elektro-Zweirädern und leichte E-Nutzfahrzeuge bereit.

Mit dem E-Mobilitätspaket werden auch Anreize zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gesetzt. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird ab dem kommenden Jahr mit 10.000 Euro pro Ladestation gefördert. Für Private steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos, eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung. Darüber hinaus wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen und Autobahnen vorangetrieben. Insbesondere an Park&Ride-Anlagen an Bahnhöfen sind insgesamt 50 neue Ladestationen geplant. Die ersten Standorte sollen bereits bis Mitte 2017 mit Ladestationen ausgestattet werden. Am hochrangigen Straßennetz soll an allen Raststationen eine Schnellladeinfrastruktur bereitstehen – damit wird eine flächendeckende Versorgung am ASFINAG-Straßennetz sichergestellt.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden an den Ausbau der Elektromobilität angepasst. Nullemissionsfahrzeuge erhalten zukünftig spezielle Kennzeichen. Damit werden weitere Vorteile für die Nutzer von Elektroautos etwa durch Städte und Gemeinden ermöglicht, ohne den administrativen Aufwand für die Kommunen zu erhöhen. Das Verkehrsministerium plant eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die es Städten und Gemeinden ermöglicht, Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot für E-Fahrzeuge während des Ladens festzulegen. Mit einer einheitlichen Zusatztafel, auf der ein Ladekabel abgebildet ist, können diese Ausnahmen für E-Fahrzeuge unkompliziert eingerichtet werden. So können zum Beispiel auch eigene Parkplätze für E-Autos geschaffen und die Einhaltung einfach kontrolliert werden.

Informationen zu den Maßnahmen des E-Mobilitätspakets finden Sie in der bmvit-Infothek