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NÖ Bautechnikverordnung

Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung > 6 kW sind vom Eigentümer periodisch auf ihre einwandfreie Funktion, auf die von ihnen ausgehenden Emissionen und auf das Vorliegen eines optimalen Wirkungsgrades des Heizkessels zu überprüfen.

Prüfperioden und Grenzwerte

Montag, 13. März 2017