Rechtsmittelbelehrung (BAO)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung das Rechtsmittel der Berufung schriftlich beim Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben, Mostviertelplatz 1, 3362 Oed-Oehling, eingebracht werden. Sie hat den angefochtenen Bescheid genau zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Durch die Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung der Abgabe nicht aufgehalten (§ 254 BAO)