Webinar: Bodenschutz und Errichtung von PV-Anlagen vereinbar

Donnerstag, 28. Januar 2021 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Das auf Initiative von LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf umgesetzte NÖ Bodenpaket bringt ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz des heimischen Bodens mit sich und schafft klare Regeln für die Errichtung von PV-Anlagen auf der Freifläche.

NÖ-Paket zum Schutz des Bodens

Die Raumordnungs-Novelle bringt noch mehr Schutz für heimische Böden und regelt den Bau von PV-Freiflächenanlagen.

Grünes wächst auf zerklüftetem Boden

Mit dem Bodenschutzpaket sollen wertvolle Lebensräume, Wiesen und Ackerflächen geschützt werden.

Geht es nach den Zahlen der Statistik Austria war in keinem anderen Bundesland der Zuwachs an beanspruchten Flächen so gering wie in Niederösterreich. Österreichweit liegt der Durchschnitt bei 0,5 % in Niederösterreich lag der Zuwachs in den letzten 7 Jahren bei 0,2 %.

Nichtsdestotrotz werden täglich rund ein Hektar an Grund und Boden verbaut. Um diese Flächen zu schützen wurde auf Initiative von LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf ein umfassendes Bodenschutzpaket vom NÖ Landtag beschlossen.

Webinar am 28. Jänner 2021 – 18 bis 19 Uhr

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Um zu beleuchten welche konkreten Auswirkungen die neue Raumordnungsnovelle auf die Gemeinden hat, lädt die Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ zu einem Webinar ein. Im Anschluss stehen die FachexpertInnen für individuelle Fragestellungen zur Verfügung.

Eckpunkte der Raumordnungs-Novelle

  • Neue Widmungskategorie: Diese erhalten großvolumige Wohnbauten und Betriebe mit mehr als 100 Fahrten pro Hektar und Tag. Ausnahme ist die Erweiterung schon bestehender Betriebe.
  • Bauzwang nach 7 Jahren: Jede neu gewidmete Fläche ist befristet auf sieben Jahre. Wird in dieser Zeit nicht gebaut, erfolgt eine automatische Rückwidmung. Damit soll verhindert werden, dass Bauland gehortet wird.
  • Beschränkung der Parkplätze bei Geschäften: Bei einer Verkaufsfläche von mehr 750 m² dürfen nur mehr die Pflichtstellplätze ebenerdig im Freien gebaut werden, bei kleineren Nahversorgern die eineinhalbfache Anzahl der Pflichtstellplätze. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude errichtet oder mit einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.
  • Klare Regeln für PV-Freiflächen-Anlagen: Um großflächige Verbauungen mit PV-Anlagen zu vermeiden wird das Land bei Freiflächen über zwei Hektar ein sektorales Raumordnungsprogramm festlegen. Die Widmungshoheit bleibt aber bei den Gemeinden. Das gilt auch für Freiflächen unter zwei Hektar. Grundsätzlich gilt: PV-Anlagen sollen bevorzugt auf bestehenden Dächern angebracht werden.
  • Eignungszonen für Betriebsgebiete: Um die Standortentwicklung besser auf die Bevölkerung abstimmen zu können, legt das Land Zonen für neue Flächen für größere Betriebsgebiete fest. So soll eine klimasensible Raumentwicklung umgesetzt und Nutzungskonflikte vermieden werden.


Veranstalter

Energie- und Umweltagentur NÖ