GDA zahlt im August die Gebührenbremse aus

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Die österreichische Regierung hat im Jahr 2023 ein Bundesgesetz zur Einführung einer "Gebührenbremse" verabschiedet. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die finanzielle Belastung der Bürger zu verringern. Hierzu gewährt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 150 Millionen.

Das Bundesgesetzblatt I Nr. 122/2023 dokumentiert dieses Gesetz und dessen Regelungen, die festlegen, wie die Zuschüsse verwendet werden sollen, um eine faire und transparente Gebührenstruktur sicherzustellen.

Weitere Details und Dokumente zum Gesetz können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/122/20231012).
Das Land Niederösterreich hat an die Gemeinden den Zweckzuschuss ausbezahlt und hat verschiedene Variationen festgelegt, wie dieser Zweckzuschuss ausbezahlt wird.

Die Gemeinden konnten sich entscheiden die Gebührenbremse bei der Wasserversorgung, bei der Abwasserbeseitigung oder bei der Müllgebühr im Jahr 2024 auszuzahlen und die Gemeinden konnten die Auszahlung dem Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben (GDA) übertragen.

Der GDA hat die Gebührenbremse die übertragen wurde vollautomatisch bei der Abrechnung mit Fälligkeit 15.08.2024 in Abzug gebracht. Ein entsprechender Hinweis auf die Gebührenbremse scheint auf dem Vorschreibungsbeleg auf.