PV und Stromspeicher
Investitionsförderung nach §27a Ökostromgesetz
2018 gibt es erstmals diese Investitionsförderung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes mit dem Ziel, die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen um einen Stromspeicher und die Erweiterung bestehender Stromspeicher mit Fördermitteln in Höhe von jährlich maximal 15 Millionen Euro (davon jährlich mindestens 9 Millionen Euro für Photovoltaikanlagen) in den Jahren 2018 und 2019 zu unterstützen.
Gefördert werden
■ Neuerrichtung von PV-Anlagen
■ Erweiterung von PV-Anlagen
■ Stromspeicher für die PV-Anlage
■ Erweiterung des Stromspeichers einer PV-Anlage
Weiterführende Informationen und individuelle Beratung:
Technische Informationen zu Stromspeicher
Förderberatung der eNu
Tel. 02742 22 14 44
www.umweltgemeinde.at/foerderungen
gemeindeservice@enu.at
2018_photovoltaik_speicher.pdf
Montag, 12. März 2018