Vorschreibung der Gebühren


In der Sitzung vom 10. März 2022 hat sich der Gemeinderat der Marktgemeinde Strengberg einstimmig dazu entschlossen, auch die Einhebung der Kanal- und Wasserabgaben durch den Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten (GDA) durchführen zu lassen. Die bisher durch die Marktgemeinde Strengberg vierteljährlich vorgeschriebene Abgabe Kanalbenützungsgebühr und die halbjährlich vorgeschriebenen Abgaben Wasserbereitstellungsgebühr und Wasser Akonto werden ab 01.01.2023 wie bereits die Grundsteuer und Müllgebühren durch den GDA eingehoben. Die Einhebung erfolgt in Zukunft vierteljährlich auf einer gesammelten Rechnung des GDA.

Jeweils mit Fälligkeit am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11 eines Jahres sind die Gebühren (Grundsteuer, Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren, Jahreswasserabrechnung, Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe,…) fällig, zu diesem Termin muss die Zahlung bereits erfolgt sein. Sie erhalten rechtzeitig vor diesen Terminen eine Erinnerung des GDA in Form einer Lastschriftanzeige. Datengrundlage sind die im Zentrale Melderegister (ZMR) erfassten Daten.

Allgemeine Informationen zur Vorschreibung
Die Vorschreibung erfolgt an einen der Liegenschaftseigentümer.
Die Zustelladresse wurde mit dem Zentrale Melderegister (ZMR) abgeglichen. Sollten Sie eine Zustellung zu einer anderen Adresse (Nebenwohnsitz, Zahlung für andere Person,…) wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. --> Zum Formular <--
Die Anschrift des Ehegatten ist nicht möglich, da nur an einen Zustellbevollmächtigten zugestellt wird und nicht an mehrere Eigentümer bzw. Mitbesitzer.
Ein ausgewiesenes Guthaben wird auf künftige Fälligkeiten angerechnet, oder über Ihren Antrag auf ein von Ihnen schriftlich bekanntzugebendes Konto überwiesen. --> Zum Antrag <--
Rückstände werden nicht auf der Vorschreibung angedruckt. Diese Rückstände ( Gemeinde und GDA) werden Ihnen gesondert in einem Mahnlauf vorgeschrieben, zuständig GDA.
Fälligkeitstermine
Grundsteuer wenn Jahresbetrag bis 75 Euro am 15.5.
Grundsteuer wenn Jahresbetrag mehr als 75 Euro ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Jahreswasserabrechnung am 15.2.
Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe 50 % des Jahresbetrages am 15.2. und 15.8.
Die Abgabenforderungen sind bis zum Fälligkeitstag zu entrichten.
Muss der Abbuchungsauftrag geändert werden?
A) Bisher kein Abbuchungsauftrag: Wenn Sie noch keinen Abbuchungsauftrag an den GDA erteilt haben, empfehlen wir Ihnen jeden Falls dies zu tun. Die einfachste Möglichkeit besteht über das Formular „Sepa-Lastschrift-Mandat“ das dieser Aussendung beiliegt.

B) Bisher Abbuchungsauftrag an GDA: Wenn Sie bisher bereits einen Abbuchungsauftrag für die Müllgebühr und die Grundsteuer an den GDA erteilt hatten, gilt dieser auch für die weiteren Abgaben und Sie müssen nichts tun.

C) Bisher Abbuchungsauftrag an Marktgemeinde Strengberg: Wenn Sie bisher einen Abbuchungsauftrag für Kanal, Wasserabgaben an die Marktgemeinde Strengberg erteilt hatten, müssen Sie einen „neuen“ Abbuchungsauftrag an den GDA erstellen. Die einfachste Möglichkeit besteht über das Formular „Sepa-Lastschrift-Mandat“ das dieser Aussendung beiliegt. Führen Sie diese Änderung der Abbuchungsaufträge noch im Februar 2023 durch, dann werden Abbuchungen auch noch rückwirkend für diese Vorschreibung durchgeführt.

Aktuelle Kanal und Wassertarife in der Marktgemeinde Strengberg finden Sie unter www.strengberg.gv.at/Abgaben

Die farblichen Unterteilungen dienen nur der Gegenüberstellung und befinden sich NICHT auf Ihrer Vorschreibung!!!