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FAQs – sonstige Einrichtungen

Was ändert sich für eine sonstige Einrichtung?

Als Liegenschaftseigentümer von Grundstücken, auf denen sich eine sonstige Einrichtung befindet, sind Sie verpflichtet an der Abfallabfuhr (Restabfall, kompostierbare Abfälle und Altstoffe) über den GDA in vollem Umfang teilzunehmen.

Definition „sonstige Einrichtung“

Weder ein Betrieb noch eine Anstalt; Abfall kann dennoch anfallen

Beispiele für sonstige Einrichtungen?
Öffentliche/private Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Hobbywerkstätten, …

Sind Ausnahmen einer verpflichtenden Zuteilung möglich?

Nur wenn kein Wohngebäude, Betrieb, Anstalt und sonstige Einrichtung auf der Liegenschaft vorhanden ist und es einen Nachweis einer sachgemäßen Entsorgung gibt.

Beispiele für Ausnahmen?
Unbebaute Grundstücke, massive Umbaumaßnahmen, Einstellgarage, Schuppen, Lagergebäude, Obstgarten, …

Link NÖ AWG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000752 

Link NÖ AWG Novelle:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2017/42/20170626  

Link Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vom 15.09.2005, 2004/07/0110):
https://www.jusline.at/entscheidung/34968  

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