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Klima & Energie

Darum Heizkessel überprüfen:

  • Aufzeigen von Mängeln
  • Sicherheit für Heizanlagenbetreiber
  • Beratung über Betriebsweise
  • Energieeinsparung durch optimale Einstellung
  • Verbesserung der Lufthygiene

NÖ Anlagendatenbank in Betrieb

Mit der zweiten Jahreshälfte 2022 nahm die NÖ Anlagendatenbank ihren Betrieb auf.  Abgasmessungen gem. § 32 NÖ Bauordnung werden einheitlich über das Online-Portal erfasst. Dies bedeutet, dass Heizanlagenüberprüfungen ab 1.07.2022 durch den Prüfer in der NÖ Anlagendatenbank erfasst werden. Zukünftig erhält jede Anlage einen QR-Code-Aufkleber mit neuer Anlage-Nummer. Auch bestehende Heizanlagen werden im Zuge der periodischen Heizungsüberprüfung, Kehrung und Feuerbeschau nacherfasst. Das grüne „Prüfpickerl“ gehört damit der Vergangenheit an. 

Bei Fragen zur Anlagendatenbank wenden Sie sich bitte an:
Energieberatung NÖ
02742 / 340005 
(Mo-Do 8:30-12 Uhr; 13-15 Uhr)
anlagendatenbank@energie-noe.at
https://www.energie-noe.at/anlagendatenbank-noe 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Heizkesselüberprüfung:

Wie erhalte ich den QR-Code und ein Prüfgutachten?

Mit der Überprüfung von Zentralheizungsanlagen sind befugte Prüffirmen zu beauftragen. Dies sind z.B. Installateure, Rauchfangkehrer und Hersteller von Heizungsanlagen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit der Firma bzw. dem Rauchfangkehrer Ihres Vertrauens. Seit 2022 werden alle Prüfberichte digital in der NÖ Anlagendatenbank erfasst, eine Übermittlung an den GDA ist nicht mehr notwendig. Ihr Prüfer bringt bei der Ersterfassung einen QR-Code-Aufkleber an ihrer Heizung an.

Wie oft muss meine Heizung überprüft werden?

Erstmals bei der Inbetriebnahme, danach sind Zentralheizungsanlagen von 6 – 50 kW max. Nennwärmeleistung alle 3 Jahre zu überprüfen. Heizungen mit mehr als 50 kW max. Nennwärmeleistung sind jährlich zu prüfen.

Warum habe ich ein Erinnerungsschreiben zur Heizkesselüberpüfung erhalten?

Zu Ihrer Heizung liegt kein gültiger Prüfbericht gemäß § 32 NÖ Bauordnung vor. Sie erhalten vom GDA Amstetten ein Erinnerungsschreiben, um ein Prüfgutachten nachzureichen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Firma bzw. dem Rauchfangkehrer ihres Vertrauens, um dieses durchführen zu lassen.

Der Besitzer/die Besitzerin ist verstorben.

Wir bedauern die falsche Adressierung. Zur Datenkorrektur übermitteln Sie bitte den Nachweis der neuen Eigentümerschaft oder einen Einantwortungsbeschluss des Notars an post@gda.gv.at.

Ich bin nicht mehr der Heizungseigentümer / Besitzer der Liegenschaft: Wie kann ich dies melden?

Um diese Daten zu korrigieren, übermitteln Sie den Kaufvertrag und/oder einen Grundbuchauszug an post@gda.gv.at

Von wem erhält man den QR-Code Aufkleber?

Im Zuge der Ersterfassung in die NÖ Anlagendatenbank bekommt jede Heizanlage einen individuellen QR-Code-Aufkleber vom Prüfer. Diese Erfassung erfolgt automatisch bei der nächsten periodischen Überprüfung, im Zuge der Feuerbeschau oder der nächsten Kehrung durch ihren Rauchfangkehrer, Installateur oder ihrer Heizungsfirma.

Warum wird überprüft?

  • um Energie und Brennstoff einzusparen
  • um Lebensqualität für nächste Generatione sicherzustellen
  • zur Verbesserung der Luftsituation

Wie oft wird überprüft?

erstmalig bei Inbetriebnahme
alle 3 Jahre: Zentralheizungsanlagen mit Heizkessel von 6 bis 50 kW NWL
jährlich: Zentralheizungsanlagen mit Heizkessel > 50 kW NWL

Wer prüft?

befugte Fachleute wie Rauchfangkehrer, Heizungshersteller, Installateure, Ziviltechniker einschläg. Fachrichtung

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