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Vorschreibung

Jeweils mit Fälligkeit am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11 eines Jahres sind die Gebühren (Grundsteuer, Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren, Jahreswasserabrechnung, Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe,…) fällig, zu diesem Termin muss die Zahlung bereits erfolgt sein. Sie erhalten rechtzeitig vor diesen Terminen eine Erinnerung des GDA in Form einer Lastschriftanzeige. Datengrundlage sind die im Zentrale Melderegister (ZMR) erfassten Daten.

Mehr zur Lastschriftanzeige (Rückstände, Guthaben, Ehepartner, Adresse,…)

Allgemeine Informationen zur Vorschreibung

Die Vorschreibung erfolgt an einen der Liegenschaftseigentümer.
Die Zustelladresse wurde mit dem Zentrale Melderegister (ZMR) abgeglichen. Sollten Sie eine Zustellung zu einer anderen Adresse (Nebenwohnsitz, Zahlung für andere Person,…) wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. –> Zum Formular <–
Die Anschrift des Ehegatten ist nicht möglich, da nur an einen Zustellbevollmächtigten zugestellt wird und nicht an mehrere Eigentümer bzw. Mitbesitzer.
Ein ausgewiesenes Guthaben wird auf künftige Fälligkeiten angerechnet, oder über Ihren Antrag auf ein von Ihnen schriftlich bekanntzugebendes Konto überwiesen. –> Zum Antrag <–
Rückstände werden nicht auf der Vorschreibung angedruckt. Diese Rückstände ( Gemeinde und GDA) werden Ihnen gesondert in einem Mahnlauf vorgeschrieben, zuständig GDA.

Fälligkeitstermine

Grundsteuer wenn Jahresbetrag bis 75 Euro am 15.5.
Grundsteuer wenn Jahresbetrag mehr als 75 Euro ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Jahreswasserabrechnung am 15.2.
Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe 50 % des Jahresbetrages am 15.2. und 15.8.
Die Abgabenforderungen sind bis zum Fälligkeitstag zu entrichten.

Mahnung

Die Mahngebühr gem. § 227 u. § 227a BAO beträgt 0,5% des eingemahnten Abgabenbetrages, mindestens jedoch € 3,00 und höchstens
€ 30,00. Die Mahngebühr wird mit Zustellung dieser Mahnung fällig.

Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Gemäß § 217 u. § 217a BAO beträgt der Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (Beträge unter € 5,00 sind nicht festzusetzen).

Neue, einfachere Rechnungen – gut für Sie und für die Umwelt

Wir möchten Ihnen den Umgang mit unseren Rechnungen so einfach wie möglich machen.
Darum versenden wir künftig keine zusätzlichen Zahlscheine mehr per Post.

  • Einfach bezahlen
    Auf jeder Rechnung befindet sich ein QR-Code. Dieser kann ganz bequem mit dem Smartphone oder im Online-Banking gescannt werden. Alle Zahlungsdaten werden automatisch übernommen – nichts muss mehr abgeschrieben werden.
  • Verpassen Sie keine Fälligkeiten
    Sepa Lastschriftmandate können auf unserer Homepage beantragt werden. Damit werden die Zahlungen automatisch zur Fälligkeit eingezogen.

Es gibt jetzt auch die Möglichkeit sich in der neuen App „Digitales Gemeindeamt“ anzumelden, um Rechnungen elektronisch zu erhalten.
Das hat viele Vorteile für Sie:

  • Neue App für Ihre Rechnungen
    Mit unserer neuen App „Digitales Gemeindeamt“ können Sie Ihre Rechnungen jederzeit online ansehen.
    So haben Sie alle Unterlagen übersichtlich an einem Ort und können sie bei Bedarf jederzeit wieder aufrufen.
  • Keine Wartezeit mehr
    Sie müssen nicht mehr auf die Post warten. Ihre Rechnung ist schneller verfügbar.
  • Mehr Ordnung und Übersicht
    Keine losen Zahlscheine oder zusätzlichen Belege mehr – alles ist übersichtlich zusammengefasst.
  • Sicherer als der Postweg
    Digitale Rechnungen können nicht verloren gehen und sind besser geschützt.
  • Schonung von Umwelt und Ressourcen
    Weniger Papier und weniger Postsendungen helfen, die Umwelt zu entlasten.
  • Kosten sparen
    Durch den Wegfall von Druck und Porto entstehen weniger Kosten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten gerne zur Seite.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und dafür, dass Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam gehen.

MACHEN SIE ES SICH BEQUEM!!!

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Abbuchers.
Bitte retounieren Sie beiliegendes Formular ausgefüllt und unterfertigt an kundendienst@gda.gv.at bzw. per Post.

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Ihre Einstellung können Sie jederzeit wieder verändern.

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