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Nächtigungstaxe

Zur Information:

Gemäß der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 07. Juli 2025, betreffend die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, beträgt der Nächtigungstaxetarif für nicht Kurortgemeinden: 2,60€ und Kurortgemeinden 3,00€ ab 1.1.2026.

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