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Nächtigungstaxe

Zur Information:

Gemäß der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 25. Juli 2023, betreffend die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, beträgt der Nächtigungstaxetarif für nicht Kurortgemeinden: 2,50€ und Kurortgemeinden 2,90€ ab 1.1.2024.

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