Die neue Ausnahme von der Anschlussverpflichtung ist im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Abwasserentsorgung im ländlichen – dezentralen Raum zu sehen. Die Abwässer von 85 % der Niederösterreicher werden bereits über öffentliche Kanalanlagen entsorgt. Neuanlagen können nur mehr mit hohem Finanzaufwand (Bund, Land und Gemeinden), die auch hohe Beiträge der Benutzer zur Folge haben, finanziert werden (hohe Kosten bei der Errichtung und geringe Anschlussdichte). Es ist daher erforderlich, auf Alternativen bei der Entsorgung von Schmutzwässern in diesen Räumen zurückzugreifen. Kleine, dezentrale Anlagen, aber auch bewährte Entsorgungsformen, die in diesen Räumen schon bisher Platz gegriffen haben, wie die Aufbringung der Schmutzwässer im Zusammenhang mit der Gülle, sollen zum Zug kommen.
Dazu ist es auch erforderlich, dass die Förderrichtlinien neu gestaltet werden, um bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erreichen, dass diese Kleinanlage oder Alternativanlage verwirklicht werden können.