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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Diese Seite wird laufend erweitert. Sollten Sie Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet sind, schreiben Sie uns unter energie@gda.gv.at

Bürgerenergiegemeinschaft

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft?

Energiegemeinschaften generell sind ein Zusammenschluss (in unserem Fall in der Form einer Genossenschaft) mehrerer Teilnehmer:innen, die gemeinsam Strom produzieren, tauschen und verbrauchen.

Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist nicht auf den Bereich eines Umspannwerks begrenzt. Deshalb entstehen (anders als bei einer einer lokalen Erneuerbaren Energiegemeinschaft) trotzdem Netzgebühren.

Wie funktioniert die BEG?

Ganz einfach! Nehmen wir als Beispiel ein Mitglied, das eine PV-Anlage besitzt und tagsüber nicht zu Hause ist:

  • Eigenverbrauch: Morgens und abends nutzt das Mitglied den von der PV-Anlage erzeugten Strom selbst.
  • Stromtausch innerhalb der BEG: Tagsüber, wenn kein Strom zu Hause verbraucht wird, wird der überschüssige Strom mit anderen Mitgliedern der BEG geteilt.
  • Strombezug aus der BEG: Wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert (z. B. wegen Bewölkung), kann Strom von anderen BEG-Mitgliedern bezogen werden.
  • Strom vom Anbieter: Sollte innerhalb der BEG kein Strom verfügbar sein, wird der benötigte Strom automatisch vom bisherigen Stromanbieter bereitgestellt.

Zusammengefasst:

  • Strom, der produziert wird und innerhalb der BEG benötigt wird, wird zum vorher festgelegten Jahrestarif unter den Mitgliedern getauscht.
  • Überschüssiger Strom, der nicht innerhalb der BEG benötigt wird, wird ins Netz eingespeist.
  • Fehlender Strom wird wie gewohnt vom externen Stromanbieter geliefert.

Dieses einfache Prinzip ermöglicht es, den lokal erzeugten Strom optimal zu nutzen und gleichzeitig die regionale Energiewende aktiv zu unterstützen.

Warum brauche ich weiterhin einen Vertrag mit einem Stromanbieter, wenn ich bei der BEG mitmachen will?

Innerhalb der BEG wird der Strom ausschließlich zwischen den teilnehmenden Mitgliedern getauscht, hauptsächlich aus erneuerbaren Quellen wie PV-Anlagen. Allerdings gibt es Situationen, in denen die BEG nicht genug Strom bereitstellen kann – z. B. in der Nacht oder bei schlechtem Wetter. In diesen Fällen springt der Stromanbieter ein, um Ihre Versorgung sicherzustellen.

Das gilt auch für Strom-Einspeisende: Wenn der innerhalb der BEG benötigte Strom geringer ist als die von Ihnen eingespeiste Menge, wird der überschüssige Strom wie gewohnt vom Stromanbieter abgenommen.

Kurz gesagt: Der Vertrag mit dem Stromanbieter sorgt dafür, dass Sie stets zuverlässig mit Strom versorgt werden – unabhängig davon, ob innerhalb der BEG genug Strom verfügbar ist oder abgenommen werden kann.

Was passiert, wenn kein regional erzeugter Strom verfügbar ist?

Wenn die BEG keinen regional produzierten, erneuerbaren Strom bereitstellen kann, wird Ihr Energiebedarf automatisch von Ihrem aktuellen Energielieferanten gedeckt. Ihre Energieversorgung bleibt somit jederzeit zuverlässig und sicher – genau wie bisher.

Durch die Teilnahme an der BEG wird der Stromverbrauch, den Sie von Ihrem bestehenden Energielieferanten beziehen, reduziert. Grundlage für die Abrechnung und den Stromtausch innerhalb der BEG sind die durch den „Smart Meter“ erfassten Verbrauchsdaten.

Wie funktioniert die Stromaufteilung innerhalb der BEG?

Die Stromaufteilung innerhalb der BEG erfolgt dynamisch und ist an das Verbrauchsverhalten der Mitglieder angepasst. Die Zuordnung des Stroms erfolgt pro Viertelstunde und ist auf den jeweiligen Energieverbrauch der teilnehmenden Anlage in dieser Viertelstunde begrenzt.

Die dynamische Aufteilung sorgt dafür, dass die erzeugte Energie möglichst bedarfsgerecht auf die Mitglieder verteilt wird, um den Grad der Eigenversorgung zu maximieren.

Mitgliedschaft

Wie kann ich bei der BEG mitmachen?

Die Teilnahme an der BEG beginnt mit einer unverbindlichen Vormerkung. Geben Sie dazu Ihre Adresse, Kontaktinformationen sowie Angaben zu Ihrem Stromverbrauch und/oder Ihrer Stromerzeugung auf der Website https://energiegemeinschaften.ezn.at/eeg-amstetten ein.

Wenn Ihre Adresse in das Versorgungsgebiet eines regionalen Umspannwerks fällt, erhalten Sie während einer der halbjährlichen Mitgliederaufnahmen einen Beitrittsvertrag. Dieser Vertrag enthält die Statuten sowie die geltenden Strompreise der Erneuerbaren-Energiegemeinschaft. Sobald Sie den Vertrag akzeptieren und unterschreiben, können Sie der BEG Region Amstetten beitreten.

Nach Ihrem Beitritt erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer bisherigen Stromrechnung eine separate Abrechnung für den Strombezug aus der BEG Region Amstetten bzw. eine Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom.

Ein Wechsel des Energielieferanten ist für BEG-Mitglieder nicht erforderlich.

Wann werden neue Mitglieder aufgenommen?

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt halbjährlich, jeweils zu Jahresbeginn oder zur Jahresmitte. Sie können sich jedoch jederzeit unverbindlich vormerken lassen. Durch Ihre Interessenbekundung stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig über den nächsten Anmeldeprozess informiert werden und die Möglichkeit erhalten, der BEG in der nächsten Aufnahmephase beizutreten.

Warum ist meine Anmeldung fehlgeschlagen?

Die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft setzt voraus, dass bestimmte Prozesse vom Netzbetreiber geprüft, umgesetzt und eingehalten werden. Falls Sie per E-Mail informiert wurden, dass Ihre Anmeldung fehlgeschlagen ist, kann dies mehrere Ursachen haben:

  1. Falsche Zählpunktnummer: Möglicherweise haben Sie sich bei der Eingabe vertippt. Prüfen Sie die Nummer bitte noch einmal.
  2. Falsche Energierichtung: Wenn Sie sowohl einen Verbrauchs- als auch einen Einspeisezählpunkt haben, müssen diese korrekt den jeweiligen Zählpunktnummern zugeordnet werden.
  3. Inaktiver Zählpunkt: Ist Ihre PV-Anlage kürzlich installiert worden? In diesem Fall könnte noch kein Netzzugangs- oder Abnahmevertrag bestehen.
  4. Konkurrierende Prozesse: Vorgänge wie ein Wechsel des Stromanbieters oder die Erweiterung einer PV-Anlage können den Anmeldeprozess stören.
  5. Fehlende Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal: Überprüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Schritte im Anmeldeprozess abgeschlossen haben. Eine Anleitung finden Sie auf der Seite „Ablauf zur Mitgliedschaft“.

Sollte einer der ersten beiden Punkte zutreffen, senden Sie uns bitte die korrekten Daten zur Aktualisierung.

Die letzten drei Punkte liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Bitte wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber, um den Status Ihres Zählpunkts oder mögliche konkurrierende Prozesse zu klären.

Kann ich bei der BEG mitmachen, wenn ich nicht bei Netz NÖ oder den Stadtwerken Amstetten bin?

Derzeit ist eine Teilnahme aus technischen Gründen nur möglich, wenn Ihr Netzbetreiber entweder Netz NÖ oder die Stadtwerke Amstetten ist. An der Integration weiterer Netzbetreiber, wie beispielsweise Wiener Netze, wird bereits gearbeitet.

Warum kann ich nicht nur Einspeiser:in sein?

Die BEG Region Amstetten eGen ist eine gemeinnützige Organisation, bei der nicht der wirtschaftliche Profit Einzelner im Vordergrund steht. Es ist erforderlich, dass die Stromeinspeisung nur in Verbindung mit der Anmeldung eines Verbrauchszählpunktes erfolgen kann. Damit wird sichergestellt, dass der erzeugte Strom auch regional genutzt wird und der Mehrwert für alle Mitglieder der Gemeinschaft optimiert wird.

Kann ich bei mehreren Energiegemeinschaften Mitglied sein?

Ja, eine Mehrfachbeteiligung an bis zu fünf Energiegemeinschaften ist grundsätzlich möglich. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, da die technische Integration in unser System noch nicht erfolgt ist und die Verwaltung manuell vorgenommen werden muss, ist eine Mehrfachteilnahme derzeit jedoch nur ab einer Leistung von 100 kWp möglich. Wir arbeiten daran, diese Voraussetzung weiter zu optimieren.

Tarif & Verrechnung

Wie funktioniert die Verrechnung innerhalb der BEG?

Energiedienstleister wie die EZN übernehmen die technische und wirtschaftliche Konzeption der Energiegemeinschaften. Der Netzbetreiber stellt den Abgleich zwischen lokalem Verbrauch und erzeugtem Strom auf Basis der Smart Meter-Zählerdaten sicher. Die notwendigen Verrechnungsdaten werden der BEG über die EZN bereitgestellt. Mitglieder, die anderen BEG-Mitgliedern Überschussstrom zur Verfügung stellen (Einspeiser), erhalten für den abgegebenen Strom eine Vergütung gemäß den geltenden Tarifen der Energiegemeinschaft.

Wer schickt die Rechnung?

Mitglieder der Energiegemeinschaft erhalten zwei Energierechnungen: Eine vom aktuellen Energielieferanten und eine von der BEG Region Amstetten eGen. Letztere bezieht sich ausschließlich auf den abgenommenen bzw. eingespeisten Strom innerhalb der BEG.

Wie hoch sind die Tarife für Produzenten und Bezieher?

Die Tarife für das Einspeisen und Beziehen von Strom gelten grundsätzlich für ein Jahr, werden jedoch quartalsweise überprüft und können vierteljährlich angepasst werden. Bei der Tarifberechnung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Menge des eingespeisten Stroms, der Verbrauch, die Verteilung der Spitzenlasten und die Anzahl der Interessensbekundungen. Die Berechnung erfolgt durch Expert:innen der EZN.

Änderungen der Tarife werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt. Die aktuellen sowie alle vergangenen Tarifblätter sind unter „Downloads“ abrufbar.

Wie hoch sind die Netzgebühren in der BEG?

Alle Netzentgelte, die für den Stromverbrauch anfallen, sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung geregelt, die jährlich angepasst wird. Für die BEG gibt es keine reduzierten Netzentgelte, diese gelten nur innerhalb von Erneuerbaren Energiegemeinschaften.

Wie hoch sind die Verwaltungskosten?

Die genauen Verwaltungskosten können wir leider nicht im Voraus nennen, da sie jährlich von der Anzahl der Mitglieder abhängen. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Verwaltungskosten auch in Zukunft durch die Differenz zwischen Verbrauchs- und Einspeise-Tarifen decken lassen.

Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise für Verbrauchszählpunkte und halbjährlich für Einspeisezählpunkte.

Energiegemeinschaften Allgemein

Warum sollten Erzeugung und Verbrauch innerhalb der BEG zusammenpassen?

Eine Energiegemeinschaft entfaltet ihre größten Vorteile, wenn der von den Mitgliedern erzeugte Strom zeitgleich von anderen Teilnehmer:innen verbraucht wird. Dies funktioniert ähnlich wie beim Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage, wobei der Nutzen steigt, je besser Erzeugung und Verbrauch aufeinander abgestimmt sind.

Ein entscheidender Faktor ist die Vielfalt der Verbrauchsgewohnheiten innerhalb der Gemeinschaft. Wenn beispielsweise tagsüber produzierte PV-Strom direkt von Teilnehmer:innen mit hohem Tagesverbrauch genutzt werden kann, wird der gemeinschaftliche Nutzen maximiert.

Die Vorteile einer Energiegemeinschaft gelten nur für den Strom, der innerhalb der Gemeinschaft erzeugt und gleichzeitig genutzt wird. Überschüssiger oder ungenutzter Strom wird ins allgemeine Stromnetz eingespeist und fällt damit aus dem Vorteilssystem der BEG heraus.

Was ist ein Smart-Meter und warum brauche ich es?

Ein Smart-Meter ist ein moderner, elektronischer Stromzähler, der den aktuellen Stromverbrauch und die Stromproduktion im Viertelstunden-Takt misst. Diese präzisen Daten sind essenziell für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft, da der zeitgenaue Abgleich von Erzeugung und Verbrauch – das sogenannte „Clearing“ – durch den Netzbetreiber durchgeführt wird.

In einer Energiegemeinschaft ermöglicht der Smart-Meter, dass der erzeugte Strom zeitgleich den Verbraucher:innen innerhalb der Gemeinschaft zugeordnet wird. So profitieren alle Teilnehmenden optimal von der gemeinschaftlichen Stromnutzung.

Die Region Amstetten ist bei der Einführung von Smart-Metern schon weit fortgeschritten. Sollten Sie jedoch noch keinen Smart-Meter haben, können Sie den Austausch bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Laut Gesetz ist der Netzbetreiber verpflichtet, den Smart-Meter innerhalb von zwei Monaten zu installieren, wenn Sie Mitglied einer Energiegemeinschaft werden möchten.

Warum hat der GDA bzw. die Klima- und Energie-Modellregion Amstetten eine BEG gegründet?
Unser Ziel ist es, die regionale Erzeugung von erneuerbaren Energien zu steigern. Dabei haben wir erkannt, dass eine regionale Herangehensweise notwendig ist. Der Versorgungsbereich der Umspannwerke bietet sich daher ideal als Gebiet für die BEG an. Durch eine größere Anzahl an Teilnehmern können Produktion und Verbrauch effizienter miteinander in Einklang gebracht werden, was zu einem besseren Ausgleich führt.
Wie ist die BEG Region Amstetten organisiert?

Die Gründung und Organisation der BEG Region Amstetten erfolgte innerhalb der bestehenden Strukturen des GDA. Anschließend wurde die BEG Region Amstetten zu einer eigenständigen Genossenschaft – der Bürgerenergiegemeinschaft Region Amstetten eGen.

Aufgaben der Genossenschaft:

Die Genossenschaft legt die Regeln für die BEG fest und erstellt auf Grundlage der Erzeugungs- und Verbrauchsdaten die Abrechnungen. Sie verwaltet die Mitglieder, organisiert Beitritte und Kündigungen und bietet Beratung über die BEG-Hotline. Zudem wird die BEG über verschiedene Kanäle wie Newsletter und Website beworben.

Regelmäßige Abstimmungen mit den EZN und anderen Netzbetreibern sichern die Weiterentwicklung der Plattform und die Einbindung neuer Technologien. Die Genossenschaft sorgt für die Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen, etwa zur Aufnahme neuer Mitglieder oder Tarifanpassungen. Darüber hinaus nimmt sie an Weiterbildungen und Fachgesprächen teil und pflegt den Austausch mit anderen Energiegemeinschaften und relevanten Institutionen.

FAQ für Gemeinden

Wir haben Volleinspeiser-Photovoltaikanlagen. Sollen wir teilnehmen?

Bei älteren Verträgen empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung. Viele Verträge der GDA-Gemeinden (z. B. ÖMAG) laufen in den kommenden Monaten aus. Wenn Ihre PV-Anlage noch einen sehr guten Einspeisetarif hat, können Sie der BEG auch nach Vertragsablauf beitreten. Grundsätzlich gilt: Je mehr PV-Anlagen an der BEG teilnehmen, desto mehr überschüssiger PV-Strom kann von den BEG-Mitgliedern genutzt werden.

Wie sind die verringerten Netzentgelte für BEGs geregelt?

Alle Netzentgelte, die für den Stromverbrauch anfallen, sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V), die jährlich angepasst wird, geregelt. Die verringerten Netzentgelte für Erneuerbare Energiegemeinschaften sind ebenfalls in dieser Verordnung festgelegt (SNE-V 2018 – 2. Novelle 2021). Teilnehmer:innen einer regionalen BEG profitieren von einer Ersparnis von 28 % der Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt.

Privatpersonen in meiner Gemeinde möchten eine lokale BEG gründen. Ist das möglich?
Ja, die Gründung lokaler Energiegemeinschaften ist möglich. Teilnehmer:innen können Mitglied in bis zu fünf BEGs sein.

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