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Angebote für private Baustellen-Entsorgung ab 1. Juli 2024
Die Abgabe von Bauschutt ist ab 1. Juli 2024 in folgenden 5 Schwerpunktzentren kostenpflichtig möglich:
Folgende Qualitäten können in diesen Sammelzentren übernommen werden:
Betonabbruch
€ 4,50/100 Liter
Weiterverarbeitung zu Betongranulat (RB)
Verwendung für Tragschichten, Drainageschichten, Wegebau, hochwertige Künettenverfüllung, Recyclingbeton
z.B. Waschbeton, Betondachziegel, Betonsteine, Pflastersteine aus Beton, Schalsteine, Betonfertigteile, Estrich, Naturstein
Bauschutt recyclingfähig
€ 6,00/100 Liter
Weiterverarbeitung zu recyclierten mineralischen Hochbau-Restmassen (RMH)
Verwendung für Künettenverfüllungen, Hinterfüllungen, Schüttungen
Abbruchmaterial aus Ziegelmauerwerk – Ziegel, Mörtel, Beton – mit geringfügigen Verunreinigungen wie Kabelschutzrohren o.ä., Ton-Dachziegel, Fliesen, etc.
Glasabfälle gemischt, kostenlos
Scherben werden nach verschiedenen Aufbereitungsprozessen in der Glasproduktion zugesetzt und zu neuen Glasprodukten verarbeitet
Fensterglas, Flachglas, Verbundglas, Sicherheitsglas, Haushaltsglas, Spiegel
Eine Freimenge bis 100 Liter wird gewährt, darüber hinaus wird je begonnene 100 Liter zu den angegebenen Tarifen verrechnet. Kostenlos übernommen werden haushaltsübliche Abfälle, die von der Qualität her Bauschutt sind – Haushaltkeramik und – porzellan (Teller, Tassen, Vasen usw.), Blumentöpfe aus Ton/Keramik und Dekorations- und Kunstgegenstände aus mineralischen Materialien.
Bauschutt aus größeren Bauvorhaben muss über gewerbliche Abfallwirtschaftsbetriebe entsorgt werden.
In den gleichen Schwerpunktzentren können auch XPS- und EPS Abfälle aus dem Baubereich, sowie Abfälle von Mineralfasern (KMF; Glaswolle, Steinwolle, Telwolle, o.ä. kostenpflichtig und Kleinmengen Asbestzement kostenlos entsorgt werden.
Verschiedene Dämmstoffe (XPS und künstliche Mineralfasern) wurden 2017 aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gefährlichen Abfällen erklärt. Das Umweltministerium stellte zeitgleich fest, dass Abfälle dieser Dämmstoffe sowie Asbestzementabfälle als „nicht haushaltsüblich“ gelten und somit die Entsorgung dieser gefährlichen „Baustellenabfälle“ Aufgabe der privaten Entsorgungsbetriebe sei. Der GDA hat hierauf die Übernahme solcher Materialien eingestellt und an die regionalen Entsorgungsfirmen verwiesen.
In der Praxis hat sich aber herausgestellt, dass es für Klein- und Kleinstmengen dieser Abfälle, die bei der Instandhaltung des Eigenheims doch immer wieder anfallen, kein adäquates Angebot gibt. „Annahmepauschalen“, „Wiegegebühren“, „Begleitscheingebühren“ und ähnliche Positionen summieren sich schnell auf € 40,- und mehr noch bevor man 1 kg Abfall entsorgt hat. Oft ist das ein Vielfaches der eigentlichen Entsorgungskosten.
In Folge wurden viele dieser Materialien – nicht sach- und umweltgerecht – über Restmüll, öffentliche Mülltonnen und illegale Ablagerungen entsorgt oder im Altstoffsammelzentrum als heimliches Geschenk hinterlassen. Bei jenen, die ordnungsgemäß entsorgt haben, war der Frust vielfach groß als die Rechnung präsentiert wurde.
Polystyrol-Dämmstoffe, die nach dem 21. März 2016 hergestellt bzw. nach dem 21. Juni 2016 verkauft wurden, sowie künstliche Mineralfasern ab dem Produktionsjahr 1998 sind keine gefährlichen Abfälle. Ohne Nachweis muss aber vom schlechteren Fall ausgegangen werden.
Für XPS, EPS und KMF gibt es auf den Gemeindeämtern 120-Liter-Bändchengewebesäcke zu kaufen. Mit dem Kaufpreis sind alle Entsorgungs-, Lager- und Transportkosten sowie sonstige Gebühren abgegolten.
In diese Säcke sind die Dämmstoffe jeweils sortenrein (inkl. anwendungsspezifische Beimengungen) zu verpacken. Die vollen Säcke können in den genannten Schwerpunktzentren abgegeben werden.
Kleinmengen Asbestzment (einzelne Blumenkästen, Fensterbänke, Fassendplatten, Dachplatten) können lose angeliefert und kostenlos abgegeben werden.
Preisliste Stand 01.01.2025
Kontakt:
Roland Poxhofer, poxhofer@gda.gv.at, 07475/533 40 -202
Vorsicht insbesondere beim Umgang mit künstlichen Mineralfasern und Asbestzement– diese können lungengängig Fasern enthalten und akute Atemwegsbeschwerden verursachen bzw. als Langzeitwirkung sogar Lungenkrebs verursachen. Aufwirbeln der Fasern vermeiden, Asbestzement nicht schneiden oder brechen, Schutzausrüstung verwenden (Maske mit P2-Filter, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzanzug Typ 5).
Bitte vorher anrufen, bezüglich möglicher Änderungen.
Aktueller Stand: 21.01.2025
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