Skip to main content
GDA

Tierkörper­beseitigung

Ein Pilotprojekt von Land NÖ, NÖ Umweltverbänden und GDA in Zusammenarbeit mit Ihrer Gemeinde.

Die Sammelstelle ist sauber zu halten. Wild darf nur im Wildsack entsorgt werden. Dieser ist beim NÖ Landesjagdverband erhältlich.

Die richtige Entsorgung von Wild- und Heimtieren ist nicht jeden bekannt. Wichtige Informationen entnehmen Sie dem Beiblatt.

Alle Übernahmestellen sind täglich zugängig vom 7 bis 20 Uhr.

Wer darf einliefern?

  • Privathaushalte
  • Straßenmeistereien
  • Tierärzte

Wer darf nicht einliefern?

  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Gewerbe
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Jäger (nähere Informationen siehe Fußnote1)

Übernommen werden:

  • tote Heimtiere (Hund, Katze, Vögel, Hamster, Kaninchen)
  • tierische Abfälle aus Haushalten wie Tiefkühlfleisch, Fisch (ohne Verpackung)
  • Fallwild (verendete, verunfallte Wildtiere)
  • alles max. 35 kg Gewicht

NICHT übernommen werden:

  • Tiere mit mehr als 35 kg
  • landwirtschaftliche Nutztiere
  • Schlachtabfälle (Direktvermarkter, Gewerbe)
  • Zucht/Mastbetriebe
  • Plastiksäcke, Kartons
  • jede Art gewerbliche Abfälle
  • seuchenverdächtige Tiere
  • nichttierische Abfälle aus Haushalten (Gemüse, Obst, …)

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Zusätzliche Informationen

  • Es sind einige Übernahmestellen kameraüberwacht.
  • Das Einbringen in den Container ist nur zulässig, wenn der Enwurf möglich ist und der Deckel sich schließen lässt (Kühlung)!! Eine Lagerung an einer anderen Stelle (z.B. vor dem Container) ist verboten!!

Jäger dürfen nicht anliefern:

  • erlegdes Wild & und Teile davon (Aufbrüche)
  • Jagdstrecke nach Gesellschaftsjagden
  • größere Mengen an Wildtierresten aus Direktvermarktung

In all diesen Fällen empfiehlt sich eine Entsorgung auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit der SARIA in Tulln!

Jäger dürfen anliefern:

  • Fallwild (verendete, verunfallte Wildtiere)
  • Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden muss (keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Wildtierseuche)
  • Reste von totem Wild zum Eigenbedarf in „Haushaltsmengen“
  • nur entgeltlich in Prepaid-Säcken vom NÖ Landesjagdverband: Kleinmengen Abfälle von Wildkörpern (z.B. Aufbruch, Knochen, Decke,…), welche im Wege der Direktvermarktung verwertet oder an den Wildbrethändler verkauft werden! jagd@noejagdverband.at

Wählen Sie Ihre Gemeinde

um von maßgeschneiderten Informationen rund um unsere Angebote in Ihrer Nähe zu profitieren.

Ihre Einstellung können Sie jederzeit wieder verändern.

Diese Gemeinde konnte nicht gefunden werden.