Förderaktionen für Gemeinden!

Kesseltauschförderung in NÖ ab 2017

Das Land NÖ fördert im Rahmen der Aktion Energie-Spar-Gemeinde den Kesseltausch in Gemeindegebäuden. Der Austausch von fossil betriebenen oder ineffizienten Heizungsanalgen wird mit bis zu 10.000 € gefördert. Der neue Kessel muss mit erneuerbaren, festen Brennstoffen betrieben werden. Der Ersatz der Wärmeerzeugungsanlage durch eine Wärmepumpe ist ebenso zulässig. Neben Öl-, Gas-, Kohle/Kokskesseln wird  auch der Tausch von Elektro-Direkt- und Elektro-Nachtspeicherheizungen gefördert.

Der Kesseltausch wird mit bis zu 30 % oder maximal € 10.000,-- gefördert.

Die Sonderbedarfszuweisung (SBZ) Energie-Spar-Gemeinde ist sehr einfach zu lukrieren. Das Formblatt, das auch für die anderen SBZ gilt, ist von der Website des Landes NÖ herunter zu laden und ausgefüllt an die Förderstelle zu retournieren.

Einreichung nach Abschluss des Vorhabens, frühestens ab 1. 1. 2017 spätestens bis 30. 9. 2017!

Um eine optimale Planung des Vorhabens zu garantieren, wird eine kostenlose, firmenunabhängige Energieberatung dringend empfohlen: Energieberatung NÖ 02742/22144

Weitere Förderungen

  • Anschluss eines öffentlichen Gebäudes an eine Nahwärmeanlage, Fördersatz max. 30 % bzw. € 5.000,--
  • Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Fördersatz max. 30 % bzw. € 5.000,--
  • Solarthermie für Sportanlagen, Fördersatz max. 30 % bzw. € 5.000,--
  • Ersatzanschaffung e-Kommunalfahrzeug, Fördersatz max. 30 % bzw. € 5.000,--
  • Straßenbeleuchtung, Fördersatz max. 30 % bzw. € 100,-- je Lichtpunkt (eine Schwerpunktberatung Straßenbeleuchtung ist Fördervoraussetzung)

Wichtiger Hinweis: Pro Kalenderjahr können maximal 3 Förderungen SBZ Energie-Spar-Gemeinde in Anspruch genommen werden!

Bundesförderung ergänzt Landesaktion

Die Bundesförderungen Umweltfreundlich Heizen und Energiesparen in Gemeinden sind mit der SBZ Energie-Spar-Gemeinde kombinierbar, ebenso wie die Förderung der Elektromobilität 2017!

Weiterführende Informationen

Bedarfszuweisungen Energie-Spar-Gemeinde
Neue Förderung der Elektromobilität ab 2017

Umwelt-Gemeinde-Service der eNu
Tel. 02742 22 14 44
gemeindeservice@enu.at