FAQs und weiterführende Links

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Sollten Sie Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet sind, schreiben Sie uns unter energie@gda.gv.at


Bürgerenergiegemeinschaft

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft?
Energiegemeinschaften generell sind ein Zusammenschluss (in unserem Fall in der Form einer Genossenschaft) mehrerer Teilnehmer:innen, die gemeinsam Strom produzieren, tauschen und verbrauchen.

Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist nicht auf den Bereich eines Umspannwerks begrenzt. Deshalb entstehen (anders als bei einer einer lokalen Erneuerbaren Energiegemeinschaft) trotzdem Netzgebühren. Mehr Informationen zu verschiedenen Arten von Energiegemeinschaften finden Sie in den Foldern weiter unten auf dieser Seite.
Wie funktioniert die BEG?
Ganz einfach. Nehmen wir als Beispiel ein Mitglied, das eine PV-Anlage besitzt und tagsüber nicht zu Hause ist. In der Früh und am Abend wird der von der PV-Anlage erzeugte Strom zu Hause selbst verbraucht. Tagsüber wird kein Strom verbraucht und er wird mit anderen Mitgliedern der BEG getauscht. Sollte die PV-Anlage keinen Strom produzieren, weil es z.B. lokal bewölkt ist, wird der Strom von anderen Mitgliedern der BEG bezogen, wo Strom verfügbar ist. Sollte in der BEG kein Strom verfügbar sein, wird der Strom vom Stromanbieter bezogen.

Kurz gesagt; wenn Strom verfügbar ist bzw. wenn Strom produziert wird und innerhalb der BEG benötigt wird, wird er zu den für je ein Jahr gültigen Tarifen getauscht. Wenn kein Strom verfügbar ist bzw. benötigt wird, beziehen Sie Ihren Strom beim Stromanbieter bzw. wird er in das Netz eingespeist.
Warum brauche ich einen Vertrag bei einem Stromanbieter wenn ich bei der BEG mitmachen will?
Innerhalb der BEG wird der Strom nur zwischen den Teilnehmenden getauscht. In der BEG gibt es aktuell nur Strom, der aus PV-Anlagen erzeugt wird. In der Nacht und beispielsweise bei Schlechtwetter steht daher nicht immer genug Strom für alle zur Verfügung. Damit die Stromversorgung trotzdem sichergestellt ist, wird der Strom dann wie gewohnt vom Stromanbieter bezogen.

Dasselbe trifft auch auf alle Strom-Einspeisenden zu. Nicht immer ist der Bedarf für den erzeugten Strom innerhalb der BEG groß genug, um den gesamten Strom innerhalb der BEG tauschen zu können. Der überschüssige Strom wird dann wie bisher vom Stromanbieter abgenommen.
Was, wenn kein regionaler Strom produziert wird?
Wird kein regional produzierter, erneuerbarer Strom von der BEG bereitgestellt, deckt der aktuelle Energielieferant den Energiebedarf. Die Energieversorgung ist damit sicher wie bisher! Der von den Teilnehmer:innen konsumierte Strom reduziert den Energiebezug vom bestehenden Energielieferanten. Ermittelt werden die Verbrauchsdaten durch den Einsatz von „Smart Meter“.
Kann ich bei der BEG mitmachen, wenn ich nicht bei Netz NÖ bin?
Nein. Aus technischen Gründen ist es derzeit leider nur möglich mitzumachen, wenn Ihr Netzbetreiber Netz NÖ ist. Am Datenaustausch mit z.B. Stadtwerke Amstetten, Wiener Netze, etc. wird derzeit gearbeitet.

Mitgliedschaft

Wie kann ich bei der BEG mitmachen?
Sie können sich unverbindlich vormerken lassen. Dafür geben Sie Ihre Adresse, Kontaktinformationen und Informationen zum Stromverbrauch und/oder der Stromerzeugung auf https://energiegemeinschaften.ezn.at/eeg-amstetten ein. Fällt ihre Adresse in das Versorgungsgebiet eines regionalen Umspannwerkes dann erhalten Sie vor Jahresbeginn einen Beitrittsvertrag, in dem die Statuten und Strompreise der Erneuerbaren-Energiegemeinschaft festgelegt sind. Wenn Sie mit diesem Vertrag einverstanden sind, können Sie der BEG Region Amstetten beitreten. Danach erhalten Sie zusätzlich zur herkömmlichen Stromrechnung eine Abrechnung vom Strombezug aus der BEG Region Amstetten bzw. eine Vergütung für den abgegebenen Überschussstrom
Wann werden neue Mitglieder aufgenommen?
Die Aufnahme neuer Mitglieder findet immer mit Jahreswechsel statt. Das Zeitfenster für die Anmeldung für 2024 wurde mit 25.11.2023 geschlossen. Für die Anmeldung für 2025 können Sie jetzt schon Ihr Interesse bekunden. Über den Anmeldeprozess werden Sie dann im Herbst 2024 informiert.
Laut Mail ist meine Anmeldung fehlgeschlagen. Woran liegt das?
Es gibt einige Prozesse, die seitens des Netzbetreibers überprüft, umgesetzt und eingehalten werden müssen, um die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft zu gewährleisten. Wenn Ihr Netzbetreiber die Rückmeldung weitergibt, dass die Anmeldung fehlgeschlagen ist, dann kann das mehrere Ursachen haben.

1. Falsche Zählpunktnummer. Eventuell haben Sie sich bei der Eingabe vertippt.
2. Die Energierichtung wurde falsch angegeben. Sollten Sie einen Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt haben, müssen diese der jeweils korrekten Zählpunktnummer zugeordnet sein.
3. Ihr Zählpunkt ist inaktiv. Kann es sein, dass Ihre PV-Anlage erst kürzlich installiert wurde und noch kein Netzzugangsvertrag bzw. Abnahmevertrag besteht?
4. Konkurrierende Prozesse. Beispielsweise der Wechsel des Stromanbieters, das Erweitern der PV-Anlage.
5. Datenfreigabe im Smart-Meter-Portal. Gehen Sie sicher, dass Sie alle Schritte im Anmeldeprozess befolgen. Folgen Sie dafür der Anleitung auf der Seite Ablauf für Mitglieder.

Sollte einer der ersten beiden Punkte zutreffen dann übermitteln Sie bitte die korrekten Daten. Die letzten drei Punkte liegen leider außerhalb unseres Einflussbereichs. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Netzbetreiber auf, um den Zählpunktstatus oder konkurrierende Prozesse abzuklären.
Warum kann ich nur bei der BEG mitmachen wenn ich bei Netz Niederösterreich bin?
Bei anderen Stromanbietern ist es leider technisch noch nicht möglich, Mitglied bei der BEG zu werden. Wir arbeiten daran, in Zukunft auch Mitglieder anderer Netzbetreiber aufnehmen zu können.

Allgemein

Warum sollten Erzeugung und Verbrauch innerhalb der BEG zusammenpassen?
Ähnlich wie mit dem Eigenverbrauch bei einer Photovoltaik-Anlage bringt eine Energiegemeinschaft die meisten Vorteile, wenn der durch die Teilnehmer:innen eingebrachte Strom zeitgleich von den verbrauchenden Teilnehmern genutzt wird. Um dies gewährleisten zu können, ist es wichtig, Teilnehmer:innen mit möglichst unterschiedlichen Verbrauchsverhalten in einer Gemeinschaft zu haben. Dies ermöglicht, dass z.B. der gesamte untertags produzierte PV-Strom gleich von den Teilnehmer:innen innerhalb Ihrer BEG verbraucht wird. Denn die Vorteile einer BEG gelten nur für den innerhalb der Gemeinschaft produzierten und verbrauchten Strom.
Was ist ein Smart-Meter und warum brauche ich es?
Ein Smart-Meter ist ein elektronischer Stromzähler. Das besondere an einem Smart-Meter ist, dass er im Viertelstunden-Takt den tatsächlichen momentanen Verbrauch bzw. die momentane Produktion misst. Dies ist wichtig, weil in einer Energiegemeinschaft die momentane Erzeugung zeitgenau dem momentanen Verbrauch zugeordnet wird. Diese Zuordnung - im Fachjargon "clearing" genannt - übernimmt der Netzbetreiber.

Die Region Amstetten ist bei der Smart Meter-Ausrollung bereits sehr weit. Aber sollten Sie bis jetzt keinen Smart-Meter besitzen, können Sie den Tausch bei Ihrem Netzbetreiber anfordern. Wollen Sie Mitglied einer Energiegemeinschaften werden, hat der Netzbetreiber laut Gesetz binnen zwei Monaten einen Smart-Meter zu installieren.
Warum hat der GDA bzw. die Klima- und Energie-Modell Region Amstetten eine BEG gegründet?
Unser Ziel sind mehr regional erzeugte Erneuerbare Energien! Dabei wurde uns schnell klar, dass dies regional gedacht werden muss und der Versorgungsbereich der Umspannwerke als Gebiet für die BEG sinnvoll ist. Durch eine höhere Anzahl von Teilnehmern kann ein besserer Ausgleich von Produktion und Verbrauch erfolgen.
Wie ist die BEG Region Amstetten organisiert?
Die Gründung und Organisation der BEG Region Amstetten erfolgte innerhalb der bestehenden Strukturen des GDA. Die BEG Region Amstetten wurde anschließend zu einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit - der Bürgerenergiegemeinschaft Region Amstetten eGen.

Aufgaben der Genossenschaft:
• Die Genossenschaft definiert Regeln für das Funktionieren der BEG und legt auf Basis der ermittelten Erzeugungs- und Verbrauchsdaten der EZN die Vergütungs- und Verbrauchsrechnungen an die Mitglieder der BEG dar.

• Produzieren einige Mitglieder der BEG gerade mehr Strom, als sie verbrauchen, so wird dieser automatisch auf die anderen Mitglieder der BEG aufgeteilt. Wenn z.B. am Vormittag der Sonnenstrom aus der Photovoltaikanlage eines BEG-Mitglieds nicht vollständig verbraucht wird, kann damit beispielsweise eine Schule oder der Kindergarten mit diesem Strom versorgt werden, sofern diese auch Mitglieder der BEG sind. Das passiert ganz automatisch über die Intelligenten Messgeräte (Smart Meter) welche vom Netzbetreiber bereitgestellt werden.

• Der von den Mitgliedern konsumierte PV-Strom reduziert somit einerseits den Energiebezug von den Energielieferanten und andererseits die Überschusseinspeisung in das Stromnetz.

• Je mehr PV-Anlagenbesitzer:innen daran teilnehmen, desto mehr Überschuss PV-Strom kann an andere Mitglieder der Energiegemeinschaft abgegeben werden.

• Mindestens genauso wichtig ist jedoch auch, dass sich entsprechend viele Energieabnehmer:innen, welche keine eigene PV Anlage installieren können/wollen, als Mitglieder der BEG anmelden. Nur so kann der Überschussstrom von PV Anlagenbesitzer:innen auch direkt in der Region verbraucht werden.

• Ein Wechsel des Energielieferanten ist für Mitglieder der BEG nicht erforderlich.

• Ist in der Energiegemeinschaft kein Überschuss von PV-Strom vorhanden, dann wird der Energiebedarf von dem jeweiligen Energielieferanten der Kund:innen gedeckt. Die Energieversorgung der BEG Mitglieder ist damit zu jedem Zeitpunkt zu 100% sichergestellt!
Warum kann ich nicht nur Einspeiser:in sein?
Die BEG Region Amstetten eGen ist eine gemeinnützige Organisation, demnach steht ein rein wirtschaftlicher Profit Einzelner nicht im Vordergrund. Ab 2024 gilt, dass die Stromeinspeisung nur bei gleichzeitiger Anmeldung eines Verbrauchszählpunktes erfolgen kann.
Kann ich bei mehreren BEGs Mitglied sein?
Eine Mehrfachbeteiligung an bis zu fünf Energiegemeinschaften ist möglich.

Tarif & Verrechnung

Wie funktioniert eine BEG verrechnungstechnisch?
Energiedienstleister wie die EZN übernehmen die technische und wirtschaftliche Konzeption der Energiegemeinschaften. Den Abgleich zwischen lokalem Verbrauch und der Erzeugung auf Basis der Zählerdaten des Smart Meters übernimmt der Netzbetreiber. Die dafür erforderlichen Verrechnungsdaten werden der BEG über die EZN zur Verfügung gestellt. Mitglieder der BEG welche anderen Mitgliedern Überschussstrom zur Verfügung stellen (Einspeiser) erhalten für den abgenommenen Strom von der BEG eine Vergütung gemäß den geltenden Tarifen der Energiegemeinschaft.
Wer schickt die Rechnung?
Mitglieder der Energiegemeinschaft erhalten zwei Energierechnungen. Eine vom aktuellen Energielieferanten und eine der BEG Region Amstetten eGen. Zweitere betrifft nur den abgenommenen bzw. eingespeisten Strom.
Wie hoch sind die Tarife für Produzenten und Bezieher?
Die Tarife für das Einspeisen und Beziehen werden jährlich neu ermittelt und gelten für das gesamte Folgejahr. Für die Tarifberechnung spielen viele Faktoren eine Rolle: wie viel Strom eingeliefert wird, welche Mengen benötigt werden, wie sich die Spitzenlasten verteilen, wie viele Interessensbekundungen es gibt, etc. Die Berechnung erfolgt durch Expert:innen der EZN.

Bekanntgegeben wird der Tarif für das Folgejahr bei der jährlichen Generalversammlung. Alle Mitglieder werden zusätzlich via Mail darüber informiert. Die Tarifblätter sind auch unter Downloads abrufbar.
Wie hoch sind die Netzgebühren in der BEG?
Alle Netzentgelte, die für den Stromverbrauch anfallen sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung, die jährlich angepasst wird, geregelt. Verringerte Netzentgelte gibt es für die BEG nicht, nur innerhalb von Erneuerbaren Energiegemeinschaften.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Genaue Zahlen können wir leider nicht nennen, weil sie sich jedes Jahr abhängig von der Anzahl der Mitglieder ändern. Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass sich die Verwaltungskosten großteils durch die 2 Cent-Differenz zwischen Verbrauch- und Einspeise-Tarif decken lassen.

FAQ für GDA Gemeinden

Wir haben Volleinspeiser-Photovoltaikanlagen. Sollen wir teilnehmen?
Bei alten Verträgen empfiehlt sich eine Einzelfallprüfung. Viele Verträge der GDA-Gemeinden (z. b. ÖMAG) laufen in einigen Monaten aus. Wenn ihre PV-Anlage einen sehr guten Einspeisetarif hat, dann können Sie der BEG auch nach Vertragsablauf beitreten. Grundsätzlich gilt: je mehr PV-Anlagen an der BEG teilnehmen, desto mehr PV-Strom kann von den Teilnehmer:innen der BEG abgenommen werden.
Wie sind die verringerten Netzentgelte für BEGs geregelt?
Alle Netzentgelte, die für den Stromverbrauch anfallen sind in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung, die jährlich angepasst wird, geregelt. Die verringerten Netzentgelte für Erneuerbare Energiegemeinschaften sind ebenfalls in dieser Verordnung festgelegt (SNE-V 2018 - 2. Novelle 2021). Teilnehmer:innen einer regionalen BEG sparen 28% der Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt.
Privatpersonen in meiner Gemeinde möchten eine lokale BEG gründen. Ist dies möglich?
Ja, lokale Energiegemeinschaften sind möglich. Teilnehmer:innen können bei bis zu 5 BEGs Mitglied sein.

weiterführende Links


Ratgeber & Folder zu Energiegemeinschaften


EEG Folder

Ein Projekt von und mit:

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Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben
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Klima- und Energiemodellregion Amstetten
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Klima- und Energiefonds
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Energie Zukunft Niederösterreich