Entsorgung toter Heimtiere - Tierkörperbeseitigung

Ein Pilotprojekt von Land NÖ, NÖ Umweltverbänden und GDA in Zusammenarbeit mit Ihrer Gemeinde.

Wer darf einliefern?

  • Privathaushalte
  • Straßenmeistereien
  • Tierärzte
  • Jäger (nähere Informationen siehe unten)

Wer darf nicht einliefern?


  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Gewerbe
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Jäger (nähere Informationen siehe unten)

Übernommen werden:


  • tote Heimtiere (Hund, Katze, Vögel, Hamster, Kaninchen)
  • tierische Abfälle aus Haushalten wie Tiefkühlfleisch, Fisch (ohne Verpackung)
  • Fallwild (verendete, verunfallte Wildtiere)
  • Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden muss (keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Wildtierseuche)
  • Reste von totem Wild zum Eigenbedarf in „Haushaltsmengen“
  • Wildkörperteile von erlegtem Wild in Kleinmengen aus Direktvermarktung (entgeltlich durch Prepaid-Säcke vom NÖ Landesjagdverband)
  • alles max. 35 kg Gewicht

Telefonhotline: 07475 53340 200
mail: post@gda.gv.at

NICHT übernommen werden;


  • Tiere mit mehr als 35 kg
  • landwirtschaftliche Nutztiere
  • Schlachtabfälle (Direktvermarkter, Gewerbe)
  • Zucht/Mastbetriebe
  • erlegdes Wild & und Teile davon (Aufbrüche)
  • Jagdstrecke nach Gesellschaftsjagden
  • größere Mengen an Wildtierresten aus Direktvermarktung
  • Plastiksäcke, Kartons
  • jede Art gewerbliche Abfälle
  • seuchenverdächtige Tiere
  • nichttierische Abfälle aus Haushalten (Gemüse, Obst, ...)

Alle Übernahmestellen sind täglich zugängig vom 7-20 Uhr.
Es sind einige Übernahmestellen kameraüberwacht.

Bei Nutzung der Sammelstellen ist zu beachten, dass nur das Einbringen in den
Container zulässig ist. Eine Lagerung an einer anderen Stelle (z.B. vor dem
Container) ist verboten!!

Übernahmezeit: 7-20 Uhr