Entsorgung toter Heimtiere - Tierkörperbeseitigung

Ein Pilotprojekt von Land NÖ, NÖ Umweltverbänden und GDA in Zusammenarbeit mit Ihrer Gemeinde.

Wer darf einliefern?

  • Privathaushalte
  • Straßenmeistereien
  • Tierärzte

Wer darf nicht einliefern?


  • landwirtschaftliche Betriebe
  • Gewerbe
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Jäger (nähere Informationen siehe Fußnote1)

Übernommen werden:


  • tote Heimtiere (Hund, Katze, Vögel, Hamster, Kaninchen)
  • tierische Abfälle aus Haushalten wie Tiefkühlfleisch, Fisch (ohne Verpackung)
  • Fallwild (verendete, verunfallte Wildtiere)
  • alles max. 35 kg Gewicht

Telefonhotline: 07475 53340 200
mail: post@gda.gv.at

NICHT übernommen werden;


  • Tiere mit mehr als 35 kg
  • landwirtschaftliche Nutztiere
  • Schlachtabfälle (Direktvermarkter, Gewerbe)
  • Zucht/Mastbetriebe
  • Plastiksäcke, Kartons
  • jede Art gewerbliche Abfälle
  • seuchenverdächtige Tiere
  • nichttierische Abfälle aus Haushalten (Gemüse, Obst, ...)

Übernahmestellen zur Entsorgung toter Heimtiere

  • ASZ Amstetten Ost, Jacob-Mayer-Straße 1, 3300 Amstetten
  • ASZ Amstetten West, Heide 14, 3361 Aschbach
  • ASZ St. Peter/Au, Betriebsgebiet West 6, 3352 St. Peter/Au
  • ASZ St. Valentin, Bachstraße 109, 4300 St. Valentin
  • ASZ Haag, Edelhof 23, 3350 Haag
  • ASZ Hilm, Waidhofnerstraße (Hilm) 2b, 3332 Sonntagberg
  • ASZ Opponitz, Thann, 3342 Opponitz (Bahnübergang am Hojasplatz)

Alle Übernahmestellen sind täglich zugängig vom 7-20 Uhr.
Es sind einige Übernahmestellen kameraüberwacht.

Übernahmezeit: 7-20 Uhr

Das Einbringen in den Container ist nur zulässig, wenn der Enwurf möglich ist und der Deckel sich schließen lässt (Kühlung)!! Eine Lagerung an einer anderen Stelle (z.B. vor dem Container) ist verboten!!


1Jäger dürfen nicht anliefern:

  • erlegdes Wild & und Teile davon (Aufbrüche)
  • Jagdstrecke nach Gesellschaftsjagden
  • größere Mengen an Wildtierresten aus Direktvermarktung

In all diesen Fällen empfiehlt sich eine Entsorgung auf Basis einer individuellen Vereinbarung mit der SARIA in Tulln!

Jäger dürfen anliefern:

  • Fallwild (verendete, verunfallte Wildtiere)
  • Wild, welches aus gesundheitlichen Gründen erlegt werden muss (keine Anzeichen einer anzeigepflichtigen Wildtierseuche)
  • Reste von totem Wild zum Eigenbedarf in „Haushaltsmengen“
  • nur entgeltlich in Prepaid-Säcken vom NÖ Landesjagdverband: Kleinmengen Abfälle von Wildkörpern (z.B. Aufbruch, Knochen, Decke,...), welche im Wege der Direktvermarktung verwertet oder an den Wildbrethändler verkauft werden! jagd@noejagdverband.at

https://www.noejagdverband.at/

https://www.noejagdverband.at/wp-content/uploads/Tierkoerperbeseitigung_-Info_2021-1.pdf

https://www.noejagdverband.at/wp-content/uploads/2_Sacksystem_Tierkoerperbeseitigung.pdf