Seuchenvorsorgeabgabe


NÖ Seuchenvorsorgeabgabe Neufestsetzung per 1.1.2021

Am 20. Juni 2020 wurde im NÖ Landtag die Novellierung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes beschlossen und darin auch die Höhe der Hebesätze der Abgabe valorisiert.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird Ihnen per 1.1.2021 ein neuer Bescheid zugesendet, der die für Ihr Grundstück zu entrichtende Seuchenvorsorgeabgabe neu festlegt.

Seit der Erhöhung ab 1. Jänner 2021 beträgt der Hebesatz gemäß § 4 Abs. 2 für
• ein angefangenes jährliches Behältervolumen von 3.500 Liter € 15,-- (bisher: € 13,50)
• jede weiteren angefangenen 1.000 Liter € 4,40 (bisher: € 4,00)

Als Berechnungsbasis dient wie bisher das jährlich abgeführte Behältervolumen für Ihren Restmüll (Volumen der Restmülltonne(n) in Liter mal Anzahl der Abfuhren pro Jahr).

Die NÖ Seuchenvorsorgeabgabe wird vom GDA aus ökonomischen Gründen wie bisher gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben (Fälligkeit 15. Februar und 15. August) und zweckgebunden direkt dem Land NÖ zugeführt.

Es handelt sich um KEINE Abgabe der Gemeinde oder des GDA.
Das seit 01.01.2006 gültige und nun novellierte NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz stellt sicher, dass Ihr Beitrag ausschließlich und zweckgebunden für die Vorsorge und Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und für Tierseuchenvermeidung verwendet wird (z.B. Transport und Behandlungskosten bei der Entsorgung von Tieren, lückenlose BSE-Tests, etc.).

Detailfragen zur Zweckwidmung und Verwendung richten Sie bitte an die zuständigen Stellen im Amt der NÖ Landesregierung, mehr Info hier: FAQs der NÖ Landesregierung zur Seuchenvorsorgeabgabe
Tote Heimtiere mehr Info hier: https://gda.gv.at/entsorgung-toter-heimtiere