Vorschreibung der Gebühren
Jeweils mit Fälligkeit am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11 eines Jahres sind die Gebühren (Grundsteuer, Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren, Jahreswasserabrechnung, Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe,…) fällig, zu diesem Termin muss die Zahlung bereits erfolgt sein. Sie erhalten rechtzeitig vor diesen Terminen eine Erinnerung des GDA in Form einer Lastschriftanzeige. Datengrundlage sind die im Zentrale Melderegister (ZMR) erfassten Daten.
Mehr zur Lastschriftanzeige (Rückstände, Guthaben, Ehepartner, Adresse,…)
Die Zustelladresse wurde mit dem Zentrale Melderegister (ZMR) abgeglichen. Sollten Sie eine Zustellung zu einer anderen Adresse (Nebenwohnsitz, Zahlung für andere Person,…) wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. --> Zum Formular <--
Die Anschrift des Ehegatten ist nicht möglich, da nur an einen Zustellbevollmächtigten zugestellt wird und nicht an mehrere Eigentümer bzw. Mitbesitzer.
Ein ausgewiesenes Guthaben wird auf künftige Fälligkeiten angerechnet, oder über Ihren Antrag auf ein von Ihnen schriftlich bekanntzugebendes Konto überwiesen. --> Zum Antrag <--
Rückstände werden nicht auf der Vorschreibung angedruckt. Diese Rückstände ( Gemeinde und GDA) werden Ihnen gesondert in einem Mahnlauf vorgeschrieben, zuständig GDA.
Grundsteuer wenn Jahresbetrag mehr als 75 Euro ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühren ein Viertel des Jahresbetrages am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11.
Jahreswasserabrechnung am 15.2.
Müllgebühren und Seuchenvorsorgeabgabe 50 % des Jahresbetrages am 15.2. und 15.8.
Die Abgabenforderungen sind bis zum Fälligkeitstag zu entrichten.
€ 30,00. Die Mahngebühr wird mit Zustellung dieser Mahnung fällig.
Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ein. Gemäß § 217 u. § 217a BAO beträgt der Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (Beträge unter € 5,00 sind nicht festzusetzen).
MACHEN SIE ES SICH BEQUEM!!!
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Abbuchers.
Bitte retounieren Sie beiliegendes Formular ausgefüllt und unterfertigt
an kundendienst@gda.gv.at bzw. per Post.
Die farblichen Unterteilungen dienen nur der Gegenüberstellung und befinden sich NICHT auf Ihrer Vorschreibung!!!