Photovoltaik-Förderungen:
Alles neu – Alles anders!

Zu Ostern 2022 wurde die bestehende Kli.En-F örderung für Photovoltaikanlagen ohne Vorankündigung eingestellt. Dadurch verloren viele, die zuvor eine Anlage errichtet hatten ihren Anspruch auf eine PV-Förderung.
Übergangslösung für Photovoltaik-Anlagen-Förderung ermöglicht!
Durch die Umstellung auf die neue EAG-Förderung ergab sich eine zeitliche Lücke, durch die viele Private und KMUs keine Förderung für PV-Anlagen beantragen konnten. Nun wurde eine Übergangslösung freigegeben. PV-Anlagen, die bereits für die „alte PV-Förderung“ registriert waren, bzw. für welche im Zeitraum 22.12.2020 - 20.04.2022 die Beauftragung erfolgt ist, und für die es keine Fördermöglichkeit über die neue EAG-Förderung besteht, können nun noch bis 21.01.2023 zu den „alten Konditionen“ einreichen!
Alle Infos zur Übergangslösung PV!

Die neue EAG-Förderung
Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde die Förderung von erneuerbaren Energieträgern komplett neu geregelt.
Die Förderung für Photovoltaikanlagen wird nun für Alle (Bürger*innen, Gemeinden, Betriebe, …) über die OeMAG abgewickelt.
Diese ist immer vor der rechtsverbindlichen Bestellung zu beantragen. Je nach Größe der Anlage gibt es vier Kategorien.
In Kategorie A (0-10kWp; 285€/kWp) wird die Auszahlung nach Antragsdatum gereiht. (first-come-first-serve).

Um hier Förderungen zu ergattern sollte immer kurz nach Öffnung eines Fördercalls beantragt werden.

In den Kategorien B, C, D wird die Auszahlung nach beantragter Förderhöhe (man gibt an, wie viel Förderung man benötigt) und Antragsdatum gereiht.
Um hier Förderungen zu ergattern sollte man kurz nach der Öffnung des Fördercalls beantragen und eine geringere Förderung pro kWp angeben.
Z.B.: Kategorie B bis zu 250€/kWp – man benötigt jedoch „nur 240€/kWp“ – bis zu welchem Betrag gefördert wird, steht erst nach Ende des Fördercalls fest.

Für Gemeinden

Gemeinden haben die Möglichkeit zusätzlich zur EAG-Förderung, nach der Errichtung, die Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" (kurz: BZ) oder „Photovoltaik für Schule & Kindergarten“ (kurz: SKF) zu beantragen.
Bei der Einreichung zur EAG-Förderung sollte diese berücksichtigt werden um die benötigte Förderung möglichst gering zu halten und so der Reihung nach, möglichst weit nach vorne zu kommen.

Berechnung der benötigten Förderung (einzureichen bei EAG-Förderung):


Anlagenkosten (netto)
Kosten einer Referenzanlage
= beihilfefähige Kosten
max. 45% der beihilfefähigen Kosten dürfen durch EAG, BZ & SKF gefördert werden
- Förderung aus BZ (30% oder max. 5000€) oder SKF (25%)
= Restbetrag der für die EAG-Förderung eingereicht wird


Batteriespeicher werden bei Neuerrichtung einer Anlage mit einem Fixbetrag von 200€/kWh (Kilowattstunde) gefördert. Der Antrag dazu wird im Anschluss an den PV-Antrag zur EAG-Förderung angefügt.

Ein nachträglicher Einbau eines Speichers ist über die EAG-Förderung nicht förderbar. Als KEM-Mitgliedsgemeinde können Sie dies jedoch über die KEM-Invest-Förderung beantragen.

Die neue KEM-Invest-Förderung: kommunale Notfallresilienzsysteme
Wenn Sie bei einer bestehenden PV-Anlage auf einem öffentlichen Gebäude einen Speicher nachrüsten möchten ist das nur über die KEM-Invest-Förderung möglich.
Besonders in Krisensituationen, bei Stromausfällen oder Black-Outs sind öffentliche Gebäude wie Feuerwehen, Schulen, Gemeindeämter aber auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Privatschulen, etc. wichtige Einrichtungen, deren Betrieb mit einer Notstromversorgung weiter gehen sollte. Über die KEM-Invest haben Sie die Möglichkeit
Für solche Projekte werden 35% der Mehrinvestitionskosten (gegenüber eines vergleichbaren Dieselaggregats) gefördert.
Die Bedarfszuweisung "Aktion Energie-Spar-Gemeinde" ist mit dieser Förderung kombinierbar!

Details zur Förderung im Leitfaden ab Seite 23.

Für die Einreichung einer KEM-Investitionsförderung benötigen Sie eine Zustimmungserklärung ihres Modellregionsmanagers
Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!

Neue Fördercalls 2022:

Wichtig: Einreichfristen!
Auch bei geringfügiger Überschreitung können Einreichungen ausnahmslos nicht angenommen werden.

Stand: Donnerstag, 09. Juni 2022

Für Private

Eine Übersicht aller aktuellen Umweltförderungen finden Sie auf der Website der Energieberatung Niederösterreich unter www.energie-noe.at/foerderung

Mustersanierung 

Ein Förderprogramm des Klima- und Energiefonds 


Stand: Donnerstag, 27. Juli 2023

VS Guttaring

Mustersanierung einer Volksschule

Frühstückspension

Mustersanierung

Campus V Dornbirn

Mustersanierung

Förderungen für Klima- Energie- und Umweltprojekte!