Für Gemeinden
Die exklusiven KEM-Investitionsförderungen können nur von Mitgliedsgemeinden einer Klima- und Energiemodellregion bezogen werden.
Im Rahmen dieser werden Projekte in folgenden Bereichen gefördert:
- Photovoltaik (mit und ohne Stromspeicher) auf Gebäuden und Grundstücken im öffentlichen Interesse
- Holzheizungen in öffentlichen Objekten
- Thermische Solaranlagen auf öffentlichen Objekten
- E-Ladestationen
- Mustersanierung von öffentlichen Objekten
- Solare Großanlagen
- Pilotprojekte Thermische Speicher für Wärme und Kälte
Alle Informationen dazu, finden Sie im Leitfaden für Klima- und Energiemodellregionen ab Seite 32.
Die Anträge werden über die Kommunal Kredit Public Consulting abgewickelt.
Für die Einreichung einer KEM-Investitionsförderung benötigen Sie eine Zustimmungserklärung ihres Modellregionsmanagers.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!
Wichtig: Einreichfristen!
Auch bei geringfügiger Überschreitung können Einreichungen ausnahmslos nicht angenommen werden.
Leitfaden_Klima-und-Energie-Modellregionen_2020.pdf
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 2020
Stand: Dienstag, 30. Juni 2020
Für Private
Eine Übersicht aller aktuellen Umweltförderungen finden Sie auf der Homepage der Kommunal Kredit Public Cosulting.
Hier die wichtigsten Infos zum Raus aus dem Öl - Bonus und Sanierungsscheck:
Wärme und Sanieren
Raus aus Öl für Private 2020 Ein- und Zweifamilienhaus Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Alle nötigen Informationen finden Sie in folgendem Informationsblatt: Infoblatt_raus_aus_Oel_2020_EFH.pdfInformationsblatt |
Raus aus Öl und Sanierungsscheck für Private 2020 - Mehrgeschossiger Wohnbau Gefördert werden der Ersatz von fossilen Heizungssystemen sowie thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Umstellung eines fossilen Heizungssystems („raus aus Öl“) auf eine klimafreundliche Technologie sowie umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard. Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen: Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt. Alle nötigen Informationen finden Sie in folgendem Infoblatt: infoblatt_mgw_sanierungsscheck2020.pdfInformationsblatt |
Sanierungsscheck für Private 2020 Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40% führen. Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt. Alle nötigen Informationen finden Sie in folgendem Informationsblatt: infoblatt_efh_sanierungsscheck2020.pdfInformationsblatt |
Mustersanierung
Ein Förderprogramm des Klima- und Energiefonds
Mustersanierung - Leitfaden 2019
Stand: Mittwoch, 06. November 2019
Mustersanierung einer Volksschule
Mustersanierung
Mustersanierung