FAQs - Betriebe

Was ändert sich für Betriebe?
Jeder niederösterreichische Betrieb muss eine verpflichtende Entsorgung seiner jährlichen Restabfallmengen von bis zu 3.120 Liter/Jahr über den GDA vornehmen. Das entspricht einem Behälter mit einem Volumen von 240 Litern und einer 4-wöchentlichen Entleerung (13-mal im Jahr).
Definition „Betrieb“?
Natürliche oder juristische Person; unternehmerische/gewerbsmäßige Tätigkeit (selbstständig, regelmäßig, Absicht auf Ertrag/wirtschaftlichen Vorteil); siehe § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994

Beispiele für einen Betrieb?
Einzel-/Großhändler, Gastwirte, Heurigen, Frisör, Land-/Forstwirt, Arzt, …
Was ist wenn in meinem Betrieb mehr Restabfall als 3.120 Liter/Jahr anfällt?
Für darüber hinausgehende Restabfallmengen können sowohl Gemeinden bzw. Verbände als auch private Entsorger beauftragt werden.
Gilt die Teilnahmeplicht für Betriebe auch für Abfälle aus meiner Produktion?
Nein. Altstoffe, kompostierbare Abfälle und produktionsspezifische betriebliche Abfälle bleiben für Betriebe auch weiterhin von der Teilnahmepflicht ausgenommen.
Definition „betrieblicher Abfall“?
§ 3 Z lit. c NÖ AWG; nicht gefährliche Siedlungsabfälle; aus landwirtschaftlichen/gewerblichen Betrieben; kein Müll (§ 3 Z 2 lit. b); kein Sperrmüll (§ 3 Z 2 lit. d); fällt bei der Produktion, Dienstleistung, … an

Beispiele für betriebliche Abfälle?
Speisereste in Gastronomie, Haare beim Friseur, Silofolien, …
Definition „Müll“ (Restmüll)?
§ 3 Z 2 lit. b NÖ AWG; nicht gefährliche Siedlungsabfälle; aus privaten Haushalten; oder mit privaten Haushalten vergleichbar; fällt durch den Mensch an; Teilnahmepflicht für den „Sozialmüll“ des Betriebes; Beispiele: Speisereste der Arbeitnehmer, …
Ich habe zwei Betriebe auf einer Liegenschaft – muss ich dann die doppelte Menge Restabfall über die Gemeinde bzw. den Abfallverband entsorgen?
Nein, die Zuteilung von Restabfallbehälter erfolgt pro Grundstück und nicht pro Betrieb. Die Maximalmenge von 3.120 Litern Restabfall pro Jahr gilt dann für beide Betriebe. Jeder der beiden muss maximal 1.560 Liter Restabfall pro Jahr über den GDA entsorgen. Dies gilt auch dann, wenn das Privathaus und der Betrieb auf einer Liegenschaft sind.
Ich habe bisher meinen Unternehmens-Restabfall über einen Sammler und Behandler entsorgt. Ändert sich für mich auch etwas?
Der GDA darf Ihnen einen Abfallbehälter zuteilen. Die Größe des Abfallbehälters richtet sich dabei nach der Menge an Restabfall, die in Ihrem Unternehmen voraussichtlich anfällt.

Link NÖ AWG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000752 

Link NÖ AWG Novelle:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2017/42/20170626  

Link Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vom 15.09.2005, 2004/07/0110):
https://www.jusline.at/entscheidung/34968