FAQs - nicht versorgter Grundstücke
Was ändert sich prinzipiell durch die NÖ AWG Novelle?
Als Liegenschaftseigentümer von Grundstücken, auf denen sich Wohngebäude, Betriebe, Anstalten sowie sonstige Einrichtungen befinden, sind Sie verpflichtet an der Abfallabfuhr (Restabfall, kompostierbare Abfälle und Altstoffe) über den GDA in vollem Umfang teilzunehmen wenn bei entsprechender Verwendung Abfall anfallen kann. Die Zuteilung erfolgt je Grundstück.
Grundsatz: 1 Grundstück = 1 Bescheid
Grundsatz: 1 Grundstück = 1 Bescheid
Was ist die rechtliche Grundlage? Wo steht es im Gesetz?
NÖ AWG Novelle (NÖ AWG LGBl. 42/2017); § 9 und § 11 NÖ AWG
Gibt es Ausnahmen oder eine Beschränkung der Verpflichtung bei einem Zweitwohnsitz, einem Ferienhaus oder einem nicht vermietetem Haus?
Nein, da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine nur vorübergehende Verpflichtung bzw. zeitweise Abmeldung von Abfallbehältern ist nicht möglich.
Sind Ausnahmen einer verpflichtenden Zuteilung möglich?
Nur wenn kein Wohngebäude, Betrieb, Anstalt und sonstige Einrichtung auf der Liegenschaft vorhanden ist und es einen Nachweis einer sachgemäßen Entsorgung gibt.
Beispiele für Ausnahmen?
Unbebaute Grundstücke, massive Umbaumaßnahmen, Einstellgarage, Schuppen, Lagergebäude, Obstgarten, …
Beispiele für Ausnahmen?
Unbebaute Grundstücke, massive Umbaumaßnahmen, Einstellgarage, Schuppen, Lagergebäude, Obstgarten, …
Kosten, Zahlung, Entleerung:
Wann muss ich die zugeteilten Behälter bezahlen?
Ab dem der Zuteilung bzw. Zustellung der Restmülltonne folgenden Monat bzw. halbjährliche jeweils am 15. Februar und 15. August des Jahres.
Was kostet ein jeweiliger Abfallbehälter im Jahr? (inkl. ALSAG, UST)
Ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 240 Liter und einer 4-wöchentlichen Entleerung (Standardvariante) kostet jährlich 183,61Euro.
Ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter und einer 4-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 159,59 Euro.
Ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 240 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 416,42 Euro.
Ein Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 61,78 Euro.
Ein Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 240 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 96,67 Euro.
Ein Altpapierbehälter mit einer 8-wöchigen Entleerung ist bei Vorhandensein eines Restabfallbehälters kostenlos.
Ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter und einer 4-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 159,59 Euro.
Ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 240 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 416,42 Euro.
Ein Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 120 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 61,78 Euro.
Ein Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 240 Liter und einer 2-wöchentlichen Entleerung kostet jährlich 96,67 Euro.
Ein Altpapierbehälter mit einer 8-wöchigen Entleerung ist bei Vorhandensein eines Restabfallbehälters kostenlos.
Wann wird mein neuer Restabfallbehälter entleert?
Ihr neuer Restabfallbehälter wird gemeinsam mit der normalen Gemeindetour entleert.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Zustellung
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Zustellung
Link NÖ AWG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000752
Link NÖ AWG Novelle:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2017/42/20170626
Link Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vom 15.09.2005, 2004/07/0110):
https://www.jusline.at/entscheidung/34968