Ihre Fragen zur Gebührenanpassung

1. Warum werden die Abfallgebühren genau jetzt angepasst und von wem?
Um auch die Region Amstetten auf die neuen Gegebenheiten der Recycling-Wirtschaft anzupassen, werden die Abfallgebühren adaptiert.
Der Vorstand des GDAs bestimmt Abfallgebührenanpassungen je nach Bedarfsdeckung.
Übrigens die letzte Gebührenanpassung war vor 11 Jahren, alleine die Steigerung der Verbraucherpreise seit damals beträgt 24%.
2. Um wie viel Prozent/Euro/Cent werden die Abfallgebühren angepasst?
Aufgrund der Tatsache, dass das Tarifmodell nach 11 Jahren komplett umgestellt wird, wird sich die Anpassung individuell auswirken. Spricht man jedoch von einem Normhaushalt im Einfamilienhaus, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, werden die Abfallgebühren von den derzeit 60 Cent pro Haushalt und Tag auf 72 Cent pro Haus und Tag angepasst. Daraus ergibt sich eine Steigerung von etwa 20%. Zum Vergleich sind die Verbraucherpreise in den letzten 11 Jahren um 24% gestiegen.
3. Welche Vorteile habe ich durch die Gebührenanpassung?
Dadurch, dass der GDA seine Dienstleistungen laufend verbessern möchte, muss maximal kostendeckend gearbeitet werden. Aus diesem Grund ist es uns gelungen schon einiges auszubauen. Denken Sie nur an die ca. 30% mehr Öffnungszeiten bei den Altstoffsammelzentren in der Region. Weiters wurde bei den ASZs auf GDA-Personal umgestellt, um eine kontinuierliche Qualität bei der Beratung und Hilfestellung zu ermöglichen. Gerade erst im Sommer wurden alle Recycling Platz’l gründlich gereinigt und mit neuen Aufklebern ausgestattet. Darüber hinaus haben wir barrierefreie Recycling Platz’l geschaffen, die GDA APP gibt es kostenlos und vieles mehr.
4. Wie setzt sich die Abfallgebühr zusammen?
Die 72 Cent Abfallentsorgungskosten pro Haushalt und Tag beinhaltet die ASZ-Nutzung im ganzen Bezirk Amstetten, über 35 Grün- und Strauchschnittplätze, die Entsorgung von Problemstoffe, Elektroaltgeräte und Sperrmüll, die Benutzung von allen 400 Recycling Platz’ln für Verpackung aus Glas, Metall sowie beim Haus der Gelbe Sack und

• 240 Liter Restabfall 13x entleert Euro 183,61 inkl.
• 120 Liter Bioabfall 26x entleert Euro 61,78 inkl.
• 240 Liter Altpapier 6x entleert Euro 0,-- inkl.
• Seuchenvorsorgeabgabe Euro 15,-- inkl.
Gesamt Euro 260,39 inkl.
72Cent.jpg
5. Habe ich Möglichkeiten trotz der Tarifanpassung irgendwo etwas Geld einzusparen (z.B. durch eine Verringerung der Behältergröße)?
Ja, das ist bei der Restabfalltonne möglich. Man kann von einer 240 Liter Tonne zu einer 120 Liter Tonne wechseln, vorausgesetzt im Haushalt sind nicht mehr als zwei Hauptwohnsitze gemeldet. Durch den Wechsel von einer 240 Liter Tonne auf eine 120 Liter Tonne können € 24,02 im Jahr gespart werden.
6. Was passiert mit den Gebühreneinnahmen?
Zusätzlich zur Hausabholung von Restabfall, Bioabfall, Gelben Sack und Altpapier, welche der GDA organisiert, können durch die Abfallgebühr viele weitere Leistungen angeboten werden. In der Abfallgebühr inkludiert ist die Nutzung aller 23 ASZ-Standorte im Bezirk, die Benutzung von allen 400 Recycling Platz’ln, für Verpackungen aus Glas und Metall, sowie von allen 35 Grün- und Strauchschnittplätzen. Auch die jährliche Sperrmüllsammlung und die Entsorgung von Problemstoffen und Elektroaltgeräten werden über Ihre Abfallgebühr finanziert.
7. Muss ich meiner Bank etwas mitteilen, z.B.: Abbucher ändern?
Nein, Sie haben durch die Anpassung der Abfallgebühr keinen zusätzlichen Aufwand. Wird Ihre Abfallgebühr per Lastschrift automatisch abgebucht, erfolgt auch die Anpassung des Betrages automatisch.
Zahlen Sie Ihre Abfallgebühr per Erlagschein, der Ihnen von uns zugesendet wird, so befindet sich der angepasste Betrag ab Jänner 2022 darauf.
8. Welche zusätzlichen Leistungen habe ich durch die Tarifanpassung?
Der GDA verbessert seine Dienste laufend. Um dies weiterhin garantieren zu können, ist es notwendig maximal kostendeckend zu arbeiten. So haben wir bereits vieles verbessern können. Unter anderem gibt es nun ca. 30% mehr Öffnungszeiten bei den ASZs sowie geschultes GDA-Personal, welches eine kontinuierliche Qualität bei der Beratung und Hilfestellung ermöglicht. Auch unsere Recycling Platz’ln wurden gereinigt und mit neuen Aufklebern upgegradet. Ebenso unsere digitalen Services, wie die GDA App, werden laufend erneuert und mit zusätzlichen, besseren Features ausgestattet. Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit den soogut Märkten daran, wiederverwendbare Haushaltswaren, die noch gebrauchsfähig sind, aufzubereiten und zu verteilen.
9. Was kann ich machen bei weniger/mehr Abfall?
Bei weniger Restabfall können Sie eine 120 Liter Restabfall Tonne bei Ihrer Gemeinde unter der Vorrausetzung beantragen, dass bei der Liegenschaft nicht mehr als 2 Hauptwohnsitze (=2 Personen) gemeldet sind.

Bei Mehrmengen von Restabfall gibt es die Möglichkeit bei Ihrer Gemeinde Restabfallsäcke zu kaufen, diese stellen Sie bei der nächsten Abfuhr zu Ihrer Restabfalltonne.

Bei Mehrmengen an Restabfall, Altpapier oder Biomüll können Sie den GDA kontaktieren. Unser Kundenservice berechnet gerne Ihren individuellen Behälterbedarf.

Bei geringem Behälterbedarf können Sie über unseren Kundenservice unter 07475/53340222 auch Tonnen abbestellen.
10. Alles wird teurer und jetzt auch noch die Gebühren?
Eine Anpassung der Gebühren ist dringend notwendig, da diese seit 11 Jahren unverändert ist. Der GDA handelt im besten Interesse seiner Bürger*innen, indem wir das Gebührensystem an die neuen Begebenheiten der Recycling-Wirtschaft anpassen und so auch die Region Amstetten auf die Zukunft der Abfallwirtschaft vorbereiten. Im Vergleich zu unserer Tarifanpassung bei einem durchschnittlichen Haushalt von 20% ist der Verbraucherpreis in den letzten elf Jahren um 24% gestiegen.
Um unsere vielen kostenlosen Entsorgungsmöglichkeiten für verschiedenste Abfälle (z.B. Altholz, Altmetall, Altspeisefett und -öl, Arzneimittel, Bauschutt, Karton, Kühlgeräte, Leuchtmittel etc.) weiterhin garantieren zu können und darüber hinaus unsere Leistungen ausbauen und optimieren zu können, ist es notwendig maximal kostendeckend zu wirtschaften. So haben wir bereits vieles verbessern können. Unter anderem gibt es nun ca. 30% mehr Öffnungszeiten bei den ASZs sowie geschultes GDA-Personal, welches eine kontinuierliche Qualität bei der Beratung und Hilfestellung ermöglicht. Auch unsere Recycling Platz’ln wurden gereinigt und mit neuen Aufklebern upgegradet. Ebenso unsere digitalen Services, wie die GDA App, werden laufend erneuert und mit zusätzlichen, besseren Features ausgestattet. Aktuell arbeiten wir gemeinsam mit den soogut Märkten daran, wiederverwendbare Haushaltswaren, die noch gebrauchsfähig sind, aufzubereiten und zu verteilen. Obwohl die Bemühungen des GDAs für Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Umweltschutz vermehrt im Hintergrund geschehen, entsteht für Sie auf lange Sicht definitiv ein Mehrwert.
11. Wie kann ich mir sicher sein, dass mit meinem Beitrag, durch die Abfallgebühr, verantwortungsvoll umgegangen wird?
Dadurch, dass der GDA mit dem Geld der Gebührenzahler*innen wirtschaftet, sind wir, wie eine Gemeinde, verpflichtet besonders gut darauf zu achten und verantwortungsvoll damit umzugehen. Der GDA ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, deshalb sind wir aufgefordert unsere Kosten maximal zu decken. Um das gewährleisten zu können, gibt es nicht nur Prüfungsinstanzen intern, sondern auch den Rechnungshof des Landes Niederösterreich, der unsere Vorgangsweisen streng kontrolliert. Darüber hinaus wird der GDA, ähnlich wie bei der ISO-Zertifizierung, nach dem CAF-System (Common Assessment Framework System) geführt.
12. Abfalltrennung - Was bietet der GDA?
Link: Trennanleitung
Link Trennanleitung Mehrsprachig: Mehrsprachige-Trennhilfen
13. Wo gibt’s die kostenlose GDA APP?
Link: GDA APP
14. Wo erfahre ich die Abfuhrtermine?

Gebühren & Tarife

Rechtsgrundlagen - Gesetze und Verordnungen
Kommunale Abfallwirtschaft steht zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder, dazu sind aber auch bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.

NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (Landesgesetz)
In Niederösterreich unterliegen kommunale Abfälle den Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes (NÖ AWG 1992, LGBL. 8240-0).

Bundesabfallwirtschaftsgesetz
Der Umgang mit Abfällen wird generell im Bundesabfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. I 2002/102) geregelt, sein Beschluss obliegt dem österreichischen Nationalrat.

Verpackungsverordnung (BGBl. Nr. 1996/648)

Sie regelt die
- Vermeidung
- Verringerung und
- Verwertung von Verpackungsabfällen.

Verpflichtet sind:
Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial zur Rücknahme und Verwertung sowie Letztverbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Verpackungen. Das System wird finanziert durch Entsorgungsbeiträge, die direkt auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Je aufwändiger ein Produkt verpackt ist, desto teurer wird es also im Vergleich zu einem einfach verpackten Produkt.

Deponieverordnung (BGBl. Nr. 1996/164)

Sie gibt Vorgaben betreffend die Qualität des abzulagernden Abfalls sowie "Ausstattung und Betrieb" des Deponiestandortes. Seit dem Jahr 2004 dürfen Abfälle, deren Anteil an gesamtorganischem Kohlenstoff mehr als 5% Masse oder deren Brennwert mehr als 6000 kJ/kg beträgt, nicht mehr endabgelagert werden. Sie müssen verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt werden.